SENIOR ASSOCIATE | RECHTSANWALT

David
Salm

i

Kompetenzen

Vita

Referenzen

David Salm ist auf das Immobilienwirtschaftsrecht spezialisiert. Er berät bei Grundstückstransaktionen und bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz. Zu seinen Mandanten gehören vor allem private Vermögensverwaltungsgesellschaften und Industrieunternehmen. 

Mandanten schätzen David Salms ergebnisorientierte Lösungsvorschläge in Transaktionsprozessen. 

David Salm erbringt Transaktionsberatung und Prozessvertretung aus einer Hand. Mandanten schätzen an der Prozessvertretung durch David Salm, dass er ihre Rechte und Interessen mit Einsatz, Kreativität und argumentativer Stärke durchsetzt.

Aufgrund seiner Auslandserfahrung in Birmingham (UK) sowie in New York City (US) spricht und schreibt David Salm fließend Englisch.

  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • Grundstückstransaktionen und immobilienrechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Maklerrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • WEG-Recht
  • Bauträgerrecht
  • Prozessführung
  • Seit 2020 Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL
  • 2016 – 2020 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Referendar und Rechtsanwalt bei internationalen Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und New York City
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen; Abschluss des Ersten Staatsexamens als Landesbester mit Auszeichnung für „Herausragende Leistungen in der Ersten Juristischen Prüfung“
  • Laufende Beratung der Eurofins SE (europaweit führender Laborbetreiber) beim Ankauf und bei der Anmietung diverser Liegenschaften
  • Beratung einer europaweit führenden Parkhausbetreibergesellschaft bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
  • Beratung einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft bei einem Forward Asset Deal hinsichtlich einer großen Geschäftsraumimmobilie, einschließlich erfolgreicher Begleitung einer anschließenden Post-Signing-Auseinandersetzung
  • Laufende Beratung von privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz in Berlin, einschließlich der Begleitung gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten mit Mietern im Gewerbe- und Wohnraummietrecht

Beiträge

27.07.2022

Bau- und Immobilienrecht

Eigenbedarfskündigung nach Wohnungserwerb: rechtsmissbräuchlich und unwirksam?

Käufer einer vermieteten Wohnung konnten bisher sichergehen, dass sie die erworbene Wohnung auf eine Eigenbedarfskündigung hin selbst würden nutzen können. Diesen Grundsatz stellt das Amtsgericht Charlottenburg nun in zwei Entscheidungen infrage. Diese reihen sich in eine wachsende Sammlung von Einschränkungen ein, welche die Möglichkeiten zum Erwerb einer eigengenutzten Bestandswohnung immer weiter einschränken. Ein rechtssicherer Erwerb von selbst genutztem Wohnungseigentum ist so zusehends nur noch im Bereich des Neubaus möglich, was indes eigene Schwierigkeiten bereitet.