Thomas G.-E. Müller  LUTZ | ABEL

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Wirtschaftsmediator (CVM) | Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Thomas G.-E. Müller

 Thomas G.-E. Müller  LUTZ | ABEL

Profildetails

Thomas G.-E. Müller berät von mittelständischen Unternehmen bis hin zu großen Konzernen und Verbänden in allen Belangen des Arbeitsrechts mit besonderem Fokus auf die laufende Arbeitgeber- sowie Führungskräfteberatung. Schwerpunkte bilden dabei neben der klassischen individualrechtlichen Beratung vor allem die Bereiche Fremdpersonaleinsatz, Kündigungsschutzstreitigkeiten, sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren und Beschäftigtendatenschutz. Aufgrund seiner Expertise und seiner hervorragenden Vernetzung wird er zudem häufig als Berater bei Betriebsprüfungen hinzugezogen.

Bei Mandanten genießt er einen hervorragenden Ruf und ist zudem gefragter Autor im DATEV-Magazin sowie in der Tageszeitung „Die Welt“.

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Führungskräfteberatung
  • Fremdpersonaleinsatz (Werk-/Dienstverträge; Arbeitnehmerüberlassung)
  • Sozialversicherungsrechtliche Statusverfahren (Scheinselbstständige, Soloselbstständige, Gesellschafter-Geschäftsführer)
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Legal 500 Deutschland & EMEA 2020: Empfohlener Anwalt
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2020
  • Vorsitzender des Widerspruchsausschusses einer gesetzlichen Krankenkasse, seit 2020, Mitglied seit 2018
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) seit 2019
  • Rechtsanwalt und Niederlassungsleiter der Rechtsanwaltsgesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe, 2012 – 2019
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2014
  • Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltsboutique, 2009 – 2012
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2009
  • Wirtschaftsmediator (CVM) seit 2007
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau

Beiträge

"Empfohlener Anwalt"

Legal 500 Deutschland 2020

17.05.2021

Arbeitsrecht

Arbeit auf Abruf: Was Arbeitgeber beachten müssen!

Der Gesetzgeber hat zum 01. Januar 2019 die Arbeit auf Abruf ergänzt und erheblich weiter eingeschränkt. § 12 TzBfG regelt einen Ausgleich in engem Rahmen zwischen Flexibilität für Arbeitgeber und Planungssicherheit für Arbeitnehmer.

09.02.2021

Arbeitsrecht

Crowdworker als Scheinselbständige: Sozialversicherungsrechtliche Folgen?

Der Crowdworker als „Selbständiger“? Der Schein trügt. Crowdworker dürften demnach regelmäßig „scheinselbständig“ sein. Wer haftet in diesem Fall für die nicht abgeführten Sozialversicherungsabgaben?

25.06.2020

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Dokumenten-Checkliste: Interne Vorbereitung einer Restrukturierung

Eine erfolgreiche betriebliche Restrukturierung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Unternehmen, die erstmals mit einer Restrukturierung befasst sind, sind oftmals unsicher, welche Unterlagen für die interne Vorbereitung relevant sind. Unsere Checkliste…

19.06.2020

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Download: Hinweisblatt für Arbeitgeber zum Thema „Urlaub in Risikogebieten“

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Arbeitnehmer überlegen Ihren Urlaub trotz Ansteckungsrisiko anzutreten. Mit unserer Mustervorlage können Sie Ihre Arbeitnehmer beim Thema „Urlaub in Risikogebieten“ über das richtige Verhalten informieren.

03.04.2020

Arbeitsrecht

Checkliste: Entschädigungsansprüche für Verdienstausfälle

Mögliche Entschädigungsansprüche für Verdienstausfälle können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer geltend machen. Hierfür sollte anhand einer Checkliste und den nachfolgenden Erläuterungen die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Infektionsschutzgesetz…

16.03.2020

Arbeitsrecht

Kurzarbeit: Notfallcheckliste

Wir bieten Ihnen eine Orientierungshilfe für den Fall, dass Sie, wie viele Unternehmen in dieser schwierigen Zeit des Coronaviruses, Kurzarbeit anordnen und Kurzarbeitergeld beantragen wollen.

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Arbeitsrecht

Mustervorlage: Unternehmensleitlinie zum Umgang mit dem Coronavirus

Wir bieten Ihnen einen Vorschlag, wie Sie betriebsintern mit dem Thema Coronavirus umgehen können. Dieses Muster geht – je nach Einzelfall – über die vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers hinaus.

Publikationen

01.04.2020Der Bauunternehmer 04/2020, 7

Bauwirtschaft unterschätzt Haftungsrisiko bei EU-Subunternehmen