Bei Datenschutzverstößen drohen erhebliche Bußgelder, so dass bestehende Datenschutzkonzepte auf dem Prüfstand stehen sollten. Dr. Philipp Byers zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf, die eine praxistaugliche Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes gewährleisten.
Dr. Philipp Byers ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er berät vorwiegend Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Datenschutzes. Ein Schwerpunkt seiner Expertise liegt im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes und hier insbesondere in der Erstellung betrieblicher IT-Richtlinien im Rahmen von Mitarbeiterkontrollen sowie im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung.
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