erschienen in "Die Welt", "Die Welt Kompakt" und "Die Welt online", 20.03.2015
Es kann im Interesse eines Arbeitgebers sein, Beschäftigte heimlich zu überwachen. Aber trotzdem müssen gewisse Regeln beachtet werden. Sonst geht die Angelegenheit für den Chef nach hinten los.
Unser Partner Dr. Philipp Byers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, über das aktuelle Urteil des BAG welches der heimlichen Videoüberwachung von Mitarbeitern enge Grenzen gesetzt hat. Außerdem erläutert er, wann eine solche Videoüberwachung zulässig ist.
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