EU-Kommission erlaubt 100%ige Risikoabdeckung für KMU-Darlehen

 Christoph Richter

Christoph Richter

Die EU-Kommission erlaubt den EU-Mitgliedstaaten ab sofort, bei Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen 100% des Risikos abzudecken, um deren Liquiditätsbedarf zur Bewältigung der Corona-Krise zu decken.

EU-Kommission erlaubt 100%ige Risikoabdeckung für KMU-Darlehen
EU-Kommission erlaubt 100%ige Risikoabdeckung für KMU-Darlehen

06.04.2020 | Kartellrecht

Ausweislich einer Pressemitteilung vom 3. April 2020 hat die EU-Kommission hierzu den Befristeten Beihilferahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 vom 19. März 2020 („EU-Beihilferahmen“) erweitert, in welchem die zulässige Risikoabdeckung bisher auf maximal 90 % gedeckelt war. Anlass war der Umstand, dass sich einige Privatbanken in den letzten Tagen wegen des noch bestehenden Restrisikos von 10 % davor gescheut hatten, Kredite für infolge der Corona-Krise notleidende Unternehmen zu vergeben bzw. sich an diesbezüglichen Konsortialkrediten zu beteiligen.

100%ige Risikoabdeckung im Nennwert bis zu 800.000,- Euro pro KMU

Infolge der Änderung des EU-Beihilferahmens können die EU-Mitgliedstaaten nunmehr nationale Hilfsprogramme beschließen bzw. bestehende Förderprogramme erweitern und sodann auf dieser Grundlage bis zu einem Nennwert von 800.000,- Euro pro Unternehmen zinslose Darlehen oder Garantien für Darlehen zur Deckung von 100 % des Risikos gewähren oder Eigenkapital bereitstellen. Hierdurch soll insbesondere der Liquiditätsbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen („KMU“) infolge der Corona-Krise abgedeckt werden.

Kombination mit anderen Beihilfen zulässig

Die auf dieser Grundlage zur Bewältigung der Corona-Krise gewährten Beihilfen können auch mit Bagatellbeihilfen („De-minimis-Beihilfen“) kombiniert werden, um die Beihilfe pro Unternehmen auf bis zu 1 Mio. EUR zu erhöhen. Auch eine Kombination mit anderen Arten von Beihilfen ist ausweislich der Pressemitteilung der EU-Kommission zulässig.

Umsetzung in Deutschland noch vor Ostern zu erwarten

Nachdem insbesondere die deutsche Bundesregierung auf die Zulässigkeit einer vollständigen Risikoabdeckung bzw. diesbezüglichen Erweiterung des EU-Beihilferahmens hingewirkt hatte, ist davon auszugehen, dass die bereits in Kraft befindlichen deutschen Programme noch vor Ostern modifiziert werden. Dem Vernehmen nach arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium bereits seit vergangenem Freitag mit Hochdruck hieran.