Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

 Claudia Knuth

Claudia Knuth

Den Beschäftigten sollen künftig bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls ersetzt werden. Darauf verständigte sich am späten Mittwochabend die große Koalition in Berlin.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

23.04.2020 | Arbeitsrecht

Die Bundesregierung rechnet damit, dass Millionen Beschäftigte schon heute von Kurzarbeit betroffen sind. Als Folge etwa der Geschäftsschließungen und Lieferunterbrechungen durch die Coronavirus-Krise haben bei der Bundesagentur für Arbeit bereits mehr als 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.

Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Beschäftigten grundsätzlich 60 Prozent und bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent. Zwar sehen einige Tarifverträge vor, dass das Kurzarbeitergeld auf fast 100 Prozent des Nettolohns aufgestockt wird. In vielen Branchen gilt das aber nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), forderte daher, es befristet auf 80 und 87 Prozent zu erhöhen.

Die Neuregelung, auf die sich die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD verständigt haben, im Detail:

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt.