Corona verdoppelte die Anzahl der Dienstfahrräder

 Claudia Knuth

Claudia Knuth

Julia Böttcher, Senior Managerin für People and Culture, bei der Bechtle GmbH in Hamburg ist unter anderem zuständig für die Einführung und Verwaltung der Dienstradflotte im Unternehmen. Da das Thema Dienstrad für viele Unternehmen eine attraktive Option darstellt und Corona diesen Aufschwung noch beflügelte, gibt Julia Böttcher einen praxisnahen Einblick in die Vorteile und Umsetzungsmöglichkeiten.

Corona verdoppelte die Anzahl der Dienstfahrräder
Corona verdoppelte die Anzahl der Dienstfahrräder

06.09.2020 | Arbeitsrecht

Frau Böttcher, warum hat Bechtle sich entschieden seinen Mitarbeitern Dienstfahrräder zur Verfügung zu stellen?

Durch die Einführung der Diensträder haben wir unser Benefit-Programm, das wir zugunsten unserer Mitarbeiter anbieten, erweitert. Von zufriedenen, motivierten Mitarbeitern profitiert natürlich nicht nur die Belegschaft selbst, sondern auch das Unternehmen. Durch ein facettenreiches Benefit-Programm, zu dem nun auch das Angebot von Diensträdern zählt, erreichen wir eine gute Mitarbeiterbindung. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer, die jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fahren, im Durchschnitt als gesünder und glücklicher gelten. Das ist auch für das Unternehmen wertvoll.

Hat die Corona-Pandemie zu einer erhöhten Nachfrage der Diensträder geführt?

Ja in der Tat. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Mitarbeiter, die bei Bechtle ein Dienstrad fahren, mehr als verdoppelt. Insbesondere zur Vermeidung der öffentlichen Verkehrsmittel sind viele aufs Dienstfahrrad umgestiegen.

Bieten Sie neben den Dienstfahrrädern gleichzeitig noch einen Dienstwagen an? Und wenn ja, muss sich der Mitarbeiter zwischen Dienstwagen oder Dienstfahrrad entscheiden?

Auch Dienstwagennutzer bietet Bechtle die gleichzeitige Möglichkeit ein Jobbike zu beziehen. Dies schließt sich gegenseitig nicht aus, da sich beide Fahrzeuge zu unterschiedlichen Zwecken ergänzen können. Für das Unternehmen bedeutet dies übrigens keine finanzielle Doppelbelastung. Durch die Nutzung des Dienstrades werden die Tankkosten reduziert – die Ersparnis dadurch ist höher als die Kosten!

Worin liegen aus Ihrer Sicht die Vorteile für den Arbeitnehmer?

Zum einen hat der Arbeitnehmer einen finanziellen Vorteil. Durch die Gehaltsumwandlung spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Er gibt über die Nutzungsdauer weniger Geld für das Dienstfahrrad aus, als wenn er es aus seinem Nettoeinkommen bezahlen müsste.

Zum anderen hat die Nutzung eines Fahrrades viele gesundheitliche Vorteile. Radfahrer ist insbesondere in der Corona-Krise eine preiswerte und sicherere Alternative zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Hinzu kommt, dass Gesundheit und Wohlbefinden durch die tägliche Bewegung gesteigert werden. Der Mitarbeiter kann von dem Rad auch im Rahmen der privaten Nutzung profitieren. 

Und welchen Nutzen sehen Sie für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber spart durch die Gehaltsumwandlung einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Bechtle zahlt von dem Betrag aber die Vollkaskoversicherung mit Mobiltätsgarantie. Was dem Mitarbeiter auch wieder zugutekommt.

Mit dem Firmenrad kann man den Arbeitnehmern somit einen höheren finanziellen Vorteil bieten als durch eine Gehaltserhöhung mit demselben Brutto-Betrag. Von einer klassischen Gehaltserhöhung im entsprechenden Preisrahmen käme wohl nur die Hälfte als Netto-Betrag bei dem Arbeitnehmer an. Dabei muss man sich auch vergegenwärtigen, dass ein Sachgegenstand immer eine andere emotionale Bindung auslöst als z. B. 40 Euro Gehalt mehr im Monat.

Auch von den gesundheitlichen Vorteilen, die durch das tägliche Radfahren einher gehen, profitiert ein Arbeitgeber natürlich indirekt.

Was würden Sie anderen Unternehmen raten, wenn sie ein Dienstfahrrad einführen wollen?

Bei der Zurverfügungstellung der Diensträder ist die vertragliche Grundlage entscheidend. Nicht nur mit dem Leasinggeber, sondern auch mit dem Mitarbeiter. Dies ist für Dienstwägen schon lange selbstverständlich, wird jedoch hinsichtlich von Dienstfahrrädern noch viel zu selten beachtet. So sollte die Nutzung und Finanzierung des Rades während des Mutterschutzes oder der Elternzeit genauso vertraglich geregelt werden, wie der Fall des freiwilligen oder unfreiwilligen Firmenaustritts.