Dr. Michael T. Stoll  LUTZ | ABEL

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Michael T. Stoll

Dr. Michael T. Stoll  LUTZ | ABEL

Profildetails

Dr. Michael T. Stoll ist der Ansprechpartner für Baukonzerne, mittelständische Bauunternehmen und Fachunternehmen, wenn es um die Ausführung von Projekten im Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Infrastrukturbau geht. Er verfügt über eine besondere Expertise bei großen Wohnungsbauprojekten, Büroimmobilien, Flughafenprojekten, Infrastrukturprojekten sowie im Verkehrswegebau. Sein besonderes Interesse liegt hier bei der Begleitung klimafreundlicher, nachhaltiger und CO²-neutraler Konzepte. Darüber hinaus wird er häufig mit der Prozessführung in komplexen Rechtsstreitigkeiten sowie im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung mandatiert. Neben seiner strategisch durchdachten und dennoch pragmatischen Herangehensweise zeichnet er sich besonders durch sein technisches Verständnis aus.

  • Baubegleitendes juristisches Projektmanagement
  • Claim- & Anticlaim-Management
  • Prozessführung (Litigation & Arbitration)
  • Privates Baurecht
  • Bauvertragsrecht

  • VOB/B
  • Bauversicherungsrecht
  • Bauschadensrecht
  • Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure
  • Spezialisierung auf Unternehmen der Bauwirtschaft



  • Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte für Baurecht (2019-2023) und Konfliktlösung (2023) in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland (& EMEA) 2016-2020, 2023-2024: Empfohlener Anwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2006
  • Rechtsanwalt in baurechtlicher Boutique in München, 2002 – 2006
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2002
  • Promotion im Kartellrecht zum Dr. jur. in Mainz
  • Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg

Beiträge

"...hat eine ausgezeichnete Expertise im privaten Baurecht, differenzierte Lösungsansätze. Bei komplexen Themen werden Strategieüberlegungen eingebracht."

Legal 500 Deutschland 2022

03.04.2018

Bau- und Immobilienrecht

Baumängel wegen Planungsfehler – Nach BGH nun auch Vorschuss auf Schadensersatz

Bislang galt: Kein Vorschuss auf Schadensersatz wegen planungsbedingten Baumängeln. Hiervon ist der BGH mit einem neuen Urteil abgerückt (Az. VII ZR 46/17).

23.05.2016

Bau- und Immobilienrecht

Bauvertrag: Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% zulässig

Neues Urteil des BGH: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft des Auftragnehmers in Höhe von 10 % der Auftragssumme kann im Bauvertrag zulässiger Weise vereinbart werden.

23.05.2016

Bau- und Immobilienrecht

VOB/B: Insolvenzbedingte Kündigung zulässig

Neues Urteil des BGH: Dem Auftraggeber eines VOB/B-Bauvertrages steht bei Insolvenz des Auftragnehmers ein Sonderkündigungsrecht (§ 8 Abs. 2 VOB/B (2009)) zu.

23.01.2013

Bau- und Immobilienrecht

Planungs- und Bauleitungskosten bei Mangelbeseitigung

Planungs- und Bauleitungskosten bei Mangelbeseitigung sind von dem zur Mangelbeseitigung verpflichteten Unternehmer zu tragen. Sie richten sich nicht nach HOAI-Mindestsätzen.

08.03.2012

Bau- und Immobilienrecht

Beweisverfahren hemmt Verjährung des Werklohnanspruches

Nach einem brandneuen Urteil (Az.: VII ZR 135/11) des BGH wird die Verjährung der Vergütung des Unternehmers durch ein Beweisverfahren gehemmt. Aber Achtung: Dies gilt nur für Sonderfälle.

Besprechung mit einem LUTZ | ABEL Rechtsanwalt vor Ort

„...fragt nach, ob er bei Problemen helfen kann, ist innovativ und befasst sich selbst intensiv mit der Materie und bringt so seine Gedanken ein, auch in technischer Hinsicht.“

Legal 500 Deutschland 2022

„...langjähriger Berater unseres Unternehmens und berät mit sehr großer fachlicher Kompetenz, überzeugt andererseits aber auch mit seiner sehr pragmatischen Herangehensweise bei Vertragsverhandlungen und im Zusammenhang mit Kundenstreitigkeiten.“

Mandant, Legal 500 Deutschland 2020

„Einer der besten Rechtsanwälte für Baurecht und Konfliktlösung in Deutschland.“

Handelsblatt & Best Lawyers 2023

„Empfohlener Anwalt“

Legal 500 Deutschland & EMEA 2016-2020, 2023

Publikationen

14.04.2022IBR Online

Keine ausführungsreife Planung vorgelegt: Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht fällig!

25.05.2016Der Bauunternehmer 05/2016 PDF

Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktlösung am Bau

18.03.2016IBR Online, Werkstatt-Beitrag

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie auch bezahlt wurde

19.11.2015Der Bauunternehmer 11/2015 PDF

Die „verlängerte Mängelhaftung“ des Bauunternehmers bei Arglist und Organisationsverschulden

06.11.2015Der Bauunternehmer 10/2015 PDF

Die Mär von der längeren Haftung für verdeckte Sachmängel

23.10.2015Der Bauunternehmer 09/2015 PDF

Teure Fehler bei der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

17.07.2015Der Bauunternehmer 06/2015, 6 PDF

Risiko Nachunternehmerbedingungen

13.05.2015Der Bauunternehmer 04/2015 PDF

Leistungseinstellung am Bau – ein hohes Risiko für den Unternehmer

18.12.2014Der Bauunternehmer 11/2014

Das nicht bedachte Risiko – Kaufverträge am Bau

02.10.2010IBR 2010, 1072

Keine Nachtragsansprüche des Subunternehmers gegen den Bauherrn!

23.02.2010IBR 2010, 266

VOB/B 2002: Welche Verjährungsfrist für maschinelle/elektrotechnische Anlagen, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde?

10.03.2008IMR 2008, 362

Obligatorische Schlichtung bei § 1004 BGB?

15.08.2007IBR 2007, 592

Streitbeitritt nach Streitverkündung kann unzulässig sein!

07.04.2005IBR Online

Die Verjährung der Erwerbspreisansprüche des Bauträgers

04.11.2003CR 2004, 595

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 4.11.2003, Az.: KZR 38/02, Strom & Telefon II

18.09.2002Otto Schmidt Verlag, 2002, ISBN 978-3-5046-8038-1

Drittmarktbehinderungen im deutschen und europäischen Kartellrecht – Eine Betrachtung insbesondere der §§ 19, 20 GWB und der Art. 82, 86 EG unter dem Aspekt der Drittmarktproblematik