New Work

Arbeit 4.0: Arbeitswelt der Zukunft schon heute?

New Work bzw. Arbeit 4.0 beschreibt den Wandel der Arbeitswelt, der mit der digitalen Transformation verbunden ist. Durch den Einsatz neuer Technologien wird die Arbeit vernetzter, digitaler und flexibler. Aufgabenprofile, Arbeitsabläufe und Berufsbilder ändern sich oder entstehen gänzlich neu. Dabei geht Arbeit 4.0 über die rein technologische Perspektive hinaus und führt zu tiefgreifenden Änderungen der Organisations- und Führungsstrukturen sowie zu einer Anpassung der Unternehmenskultur.

Thema: New Work

Artikel

10.12.2021

Flexibles Arbeiten nach dem Koalitionsvertrag

Die Koalitionsparteien wollen angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes ermöglichen.

22.07.2021

Mobile Arbeit – Mitbestimmung des Betriebsrats

Mit dem „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ wurde ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich mobiler Arbeit eingeführt. Wie weit reichen die Rechte des Betriebsrats?

07.07.2021

Homeoffice – (K)ein milderes Mittel

Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter keine Homeoffice-Tätigkeit anbieten, bevor er – per Änderungskündigung – den Arbeitsort ändert.

20.05.2021

Interview mit Dr. Guido Hoesch | Fünf Fragen zur Teilzeit bei AstraZeneca

AstraZeneca ist ein internationaler Pharmakonzern mit weltweit über 70.000 Mitarbeitern. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten liegt etwa bei 15 Prozent. Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber und wie unterstützt AstraZeneca Teilzeit bei den Mitarbeitenden?

18.05.2021

Elternteilzeit – need to know

Unter welchen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternteilzeit? Welche Ablehnungsgründe gibt es? Und wie schnell müssen Arbeitgeber reagieren? Ein schneller Überblick.

18.05.2021

Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung

Mitarbeiter einer Airline erhalten aufgrund tarifvertraglicher Bestimmungen eine Zusatzvergütung, wenn eine bestimmte Zahl an Arbeitsstunden überschritten ist. Der EuGH soll nun klären, ob es zulässig ist, dass diese Grenze für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleich ist.

17.05.2021

Antrag auf Brückenteilzeit: Formelle Anforderungen

Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf kann sich ein Antrag auf (Brücken-)Teilzeit gestaffelt auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen. Dies muss jedoch auch für den Arbeitgeber als Erklärungsempfänger erkennbar sein.

12.05.2021

Teilzeit im Schichtbetrieb: Änderungskündigung unwirksam

Die Änderungskündigung einer in Teilzeit beschäftigten Hafenarbeiterin, die weiterhin abweichend vom Schichtsystem arbeiten will, ist unwirksam. Die von ihr im Vorprozess erstrittenen Arbeitszeiten gelten fort.

05.08.2020

Digital Meal Voucher: Steuerfreies Gehaltsextra

Die Digitalisierung hat nun auch unser Mittagessen erreicht. Während Arbeitgeber früher Essensgutscheine verteilt haben, ersetzen zunehmend Apps die Verwaltung eines steuerfreien Essensgutscheins.

14.03.2019

Homeoffice: Handlungstendenz entscheidet über Arbeitsunfall

Die Homeoffice-Tätigkeit am Schreibtisch sowie der Weg ins Büro unterfallen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Fällt der Mitarbeiter jedoch auf dem Weg in die Küche, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das BSG unterstreicht in einer weiteren Entscheidung die Bedeutung der Handlungstendenz.

New Work: Eine neue Arbeitswelt

Unter New Work wird ein Wandel von Sinn- und Wertefragen verstanden, welcher in veränderten Erwartungen von Mitarbeitenden an die Arbeitswelt resultiert. Das Konzept führt wiederum zu neuen Arbeitsweisen, -strukturen und -modellen der sogenannten „Arbeitswelt 4.0“ in einer vom globalen und digitalen Zeitalter geprägten Gesellschaft. Die veränderte Einstellung von Mitarbeitenden führt also zu einer Veränderung der Arbeitswelt und umgekehrt. Die beiden Ansätze stehen demnach direkt und indirekt miteinander in Verbindung und beeinflussen sich gegenseitig.

Inwiefern verändert die Digitalisierung die Zusammenarbeit?

Durch die digitale Transformation von Unternehmen und dem damit verbundenen Einsatz digitaler Technologien verändert sich nicht nur, wo wir arbeiten (z. B. im Homeoffice oder mobil) und wie wir arbeiten (z. B. am Shared Desk, im Open Space), sondern zum Teil auch die Arbeit an sich. Arbeit 4.0 bringt eine stetige Veränderung der Anforderungen an Arbeitsplätze und Mitarbeiter mit sich. Dazu gehören Veränderungen der Unternehmenskultur oder der grundlegenden Arbeitsorganisation (z. B. durch den Einsatz agiler Arbeitsmethoden), die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitern, die Verschiebung von Know-how und Verantwortung (z. B. durch Vertrauensurlaub und Empowerment) sowie der Einsatz neuer Technologien (z. B. Künstliche Intelligenz). Die Digitalisierung führt zu einem zunehmenden Flexibilisierungsdruck und bringt immer wieder neue Beschäftigungsformen – abseits des klassischen Normalarbeitsverhältnisses – hervor.

Das Büro der Zukunft

Im Büro der Zukunft werden anstatt unzugänglichen Einzelbüros und starren Sitzordnungen Desk Sharing und Open Space-Konzepte dominieren. Individuelle Einzelbüros weichen kollektiven Arbeitsflächen.

Dabei erfreut sich Desk-Sharing, also das Teilen von Arbeitsplätzen, aufgrund der Zunahme hybrider Arbeitsorte (Homeoffice/Mobilarbeit und der Arbeitsplatz im Betrieb) immer größerer Beliebtheit. Hierbei können nicht nur Arbeitsplätze eingespart, sondern auch die Umsetzung flexibler Arbeitsmodelle im Rahmen von Arbeit 4.0 und New Work unterstützt werden. Bei der Einführung und Umsetzung ist zu beachten, dass auch Desk-Sharing-Arbeitsplätze umfangreichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen genügen müssen. Da mehrere Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen, kann sich unter Umständen auch Regelungsbedarf hinsichtlich der Verwahrung von persönlichen Gegenständen, von Arbeitsmitteln sowie der Reinigung des Arbeitsplatzes ergeben.

Flankierend können räumlich Open-Space-Konzepte zum Einsatz kommen, sodass die Mitarbeiter – anders als im klassischen Großraumbüro – an gruppierten Arbeitsplätzen in einem Raum ohne feste Wände arbeiten. Oftmals verfügt das Open-Space-Büro auch über Ruhearbeitsplätze und Sozialräume.

Ganz gleich ob Desk-Sharing oder Open-Space: Zur Einführung ist stets eine Richtlinie oder – sofern ein Betriebsrat im Unternehmen besteht – der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ratsam. Je nach konkreter Ausgestaltung bestehen nämlich ohnehin weitreichende Beteiligungsrechte des Betriebsrats.

Implementierung agiler Arbeitsmethoden

Die Implementierung agiler Arbeitsmethoden kann Unternehmen nicht nur im Rahmen des Personalmanagements (weg von einer Top-Down-Struktur hin zu einer flexiblen agilen Struktur), sondern auch arbeitsrechtlich vor große Herausforderungen stellen. Individualrechtlich stellt sich die Frage, inwiefern das Weisungsrecht des Arbeitgebers durch den Einsatz agiler Arbeitsmethoden eingeschränkt ist: Wer agile Arbeitsmethoden erfolgreich implementieren möchte, sollte schließlich nicht in laufende Arbeitsprozesse eingreifen. Zudem kann der Einsatz fluider Teams, also unterschiedliche Mitarbeiter in unterschiedlichen Rollen und Aufgaben, betriebsbedingte Kündigungen deutlich erschweren, da es den Kreis der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer und Tätigkeiten gegebenenfalls erheblich erweitert.