Neue Regeln für den INVEST-Zuschuss

Dr. Lorenz Jellinghaus

Dr. Lorenz Jellinghaus

Die neuen Regelungen für den INVEST-Zuschuss liegen vor. Sie bieten flexiblere Möglichkeiten, diesen in Startup-Investments zu integrieren.

Neue Regeln für den INVEST-Zuschuss
Neue Regeln für den INVEST-Zuschuss

09.01.2017 | Venture Capital / M&A

Der INVEST-Zuschuss ist seit Mai 2013 Bestandteil der Fördermaßnahmen des Bundes, um Investments von Business Angels in der Frühphase der Unternehmensentwicklung zu unterstützen. Privates Kapital von Business Angels soll durch den Zuschuss für Startup-Investments aktiviert werden. Da sich der Zuschuss nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt hat, ist das Programm im Dezember 2016 verlängert und die Konditionen noch attraktiver als bisher ausgestaltet worden. Die Veränderungen sind für den VC-Standort in Deutschland und insbesondere für Business Angels erfreulich.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ist die Richtlinie für den INVEST-Zuschuss neu gefasst worden. Die Grundstruktur bleibt bestehen – auch weiterhin besteht die Möglichkeit, dass bis zu 20% der Investitionen in INVEST-fähige Startups in Form eines Zuschusses steuerfrei erstattet werden. Die Regelungen des INVEST-Zuschusses sind gegenüber der bisherigen Fassung an mehreren Stellen flexibilisiert worden. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Änderungen:

  1. Es ist nunmehr möglich, dass auch eine Investition über Wandeldarlehen INVEST-zuschussfähig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wandlung aus dem Darlehen innerhalb von 15 Monaten nach Ausstellung des Bewilligungsbescheides vorgenommen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachgewiesen wird. Der Erwerbszuschuss auf den gewandelten Betrag wird erst nach der Wandlung ausgezahlt.
  1. Der höchstzulässige jährliche steuerfreie Zuschussbetrag von 20 % der Investition pro Business Angel wird auf € 100.000,00 verdoppelt.
  1. Wie bisher sind sog. Business-Angels GmbH´s INVEST-fähig. Bisher war die maximale Zahl der Gesellschafter auf vier begrenzt. Diese Zahl ist nunmehr auf maximal sechs Gesellschafter erhöht worden.

Hintergrund:

Das INVEST-Programm ist im Jahre 2013 im Bundeshaushalt für die Periode bis Ende 2016 mit € 150 Mio. ausgestattet worden. Dieser Betrag ist nicht ausgeschöpft worden. Bis Ende 2016 wurden bisher Mittel über ca. € 42 Mio. abgerufen. Diese Zahlen belegen, dass der INVEST-Zuschuss in der VC-Praxis „angekommen“ ist, dass aber noch stärker als bisher von diesem Gebrauch gemacht werden sollte. Dazu soll die weitere Flexibilisierung der INVEST-Zuschussregeln beitragen.

Weitergehende Informationen:

Die ab 01. Januar 2017 geltenden Regelungen des INVEST-Programms sind hier zu finden:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/invest-richtlinie-bezuschussung-wagniskapital-private-investoren-bundesanzeiger,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Abwicklung zuständig und steht für Fragen zum Programm zur Verfügung.

http://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer-INVEST-Zuschuss-Wagniskapital.pdf?__blob=publicationFile