Die Corona-Soforthilfen des Bundes

 Frank Hahn

Frank Hahn

Nachdem die Länder relativ schnell auf die Corona-Pandemie reagiert haben, stehen nunmehr auch die Bundesmittel zur Soforthilfe bereit. Wir geben einen Überblick über die Anforderungen.

Die Corona-Soforthilfen des Bundes
Die Corona-Soforthilfen des Bundes

08.04.2020 | Venture Capital / M&A

Am 27. März hat der Bundesrat das umfassende Hilfspaket für Unternehmen der Bundesregierung beschlossen. Über die Bundesländer, die für die Antragstellung und Auszahlung zuständig sind, werden Soforthilfen für kleine Unternehmen geleistet.

Daneben sind weiterhin in manchen Bundesländern landeseigene Soforthilfe-Programme in Kraft. In diesen Bundesländern können Unternehmen Soforthilfe in mehreren „Laufschienen“ beantragen, solange dadurch nicht eine Überkompensation eintritt.

Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen

Solo-Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen (einschließlich Landwirte) mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind, erhalten zur Liquiditätssicherung eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann ein ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Da bereits alle nötige Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern getroffen wurden, sollen alle Bundesländer in den nächsten Tagen das Soforthilfe-Programm umsetzen und Antragstellung online ermöglichen.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Die wichtigsten bundesweit geltenden Voraussetzungen, die im Dokument Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm veröffentlicht wurden:

Antragsberechtigte: „Deutsche“ Unternehmen:

Liquiditätsengpass durch Corona-Krise in den drei der Antragstellung folgenden Monate:

Antragsfrist: 31.05.2020:

Überkompensation aufgrund Kumulierung von Beihilfen später zurückzuzahlen:

Unbürokratisches Online-Verfahren bei zuständiger Landesbehörde

Nachfolgend listen wir die zuständigen Landesbehörden auf. Diese Liste ist auch auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar:

Land Zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung Link
Baden-Württemberg Antragstellung bei und Vorprüfung
durch IHK und HWK, Bewilligung
durch L-Bank
wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
Bayern Regierungen und
Landeshauptstadt München
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin Investitionsbank Berlin (IBB) www.ibb.de/coronahilfen
Brandenburg Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB)
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg
Bremen BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft
für Investitionsförderung und
Stadtentwicklung mbH

www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html

www.bis-bremerhaven.de/corona-soforthilfe-erweitert.99081.html
Hamburg Hamburgische Investitions- und
Förderbank (IFB Hamburg)
www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen
Hessen Regierungspräsidium Kassel wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe
Mecklenburg-
Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-
Vorpommern (LFI-MV)
www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe
Niedersachsen Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln,
Münster
https://wirtschaft.nrw/corona
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank RP
(ISB)
https://isb.rlp.de/home.html
Saarland Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des
Saarlandes
www.corona.wirtschaft.saarland.de
Sachsen Sächsische Aufbaubank -
Förderbank (SAB)
www.sab.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsenanhalt.de/coronavirusinformationen-fuer-unternehmen
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH)
www.ibsh.de/infoseite/corona-beratungfuer-unternehmen/
Thüringen Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie
Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn.
aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020