Lutz
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Abel
A
 
Know-How2

Als erfahrene Spezialisten denken wir voraus, agieren in praxisgruppenübergreifenden Teams und finden innovative Lösungen.

  
Wirtschaftlich,
lösungsorientiert,
individuell

Für unsere Mandanten sind wir Business Partner in komplexen Projekten oder zielorientierte Berater für individuelle Einzelfragen.

Ein Team
 
Wertschätzend,
engagiert,
persönlich

Wir sind ein Team – unabhängig von Standort, Position und Praxisgruppe oder Serviceeinheit.

 
So individuell wie deine Ziele
So individuell wie deine Ziele

Bewerber kommen und bleiben, weil es Freude macht, Teil von L | A zu sein – mit einer passenden Karriereperspektive zu jeder Lebenssituation.

  

Neuer Gestaltungsspielraum bei Beschlüssen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (BGH mit Urteilen vom 22. März 2024 – Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23)

Interessant für die Neuverteilung von Erhaltungskosten in Mehrhausanlagen: Der BGH erklärt bei Beschlüssen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die erstmalige Kostenbelastung oder -befreiung von Eigentümern für zulässig. Eine Regelung gleichgelagerter Folge-maßnahmen ist bei dem Beschluss von Einzelmaßnahmen nicht erforderlich.

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Verletzung von Open Source Lizenzbedingungen – Nur ein theoretisches Problem?

Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzungen von Open Source Lizenzbedingungen sind im deutschen Raum recht überschaubar. Daher stellt sich die Frage, ob die Notwendigkeit besteht, Ressourcen für die Software Licence Compliance einzusetzen und Verstöße praktische und kommerzielle Folgen haben. Ein auf Herausgabe von Source Code gerichtetes Verfahren bietet einen aktuellen Anlass, auf diese Fragen einzugehen.

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WirtschaftsWoche 2024: Top-Kanzlei im Gesellschaftsrecht

LUTZ | ABEL ist als Top-Kanzlei im Gesellschaftsrecht mit Dr. Bernd Fluck als besonders empfohlenem Anwalt in der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche ausgezeichnet worden. Wir gratulieren recht herzlich!

Gesellschaftsrecht bei LUTZ | ABEL

Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht

Kartellrechtsverstöße und ihre Vermeidung sind ein wichtiges Thema für Unternehmen. Der Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen endet in der Praxis nicht mit behördlichem Eingreifen. Dieser Beitrag beleuchtet einige Entwicklungen im Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung durch Ansprüche auf Kartellschadensersatz und gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen.

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Das BAG und die Massenentlassungsanzeige – Kurswechsel zu erwarten?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führen Fehler im Rahmen einer Massenentlassungsanzeige regelmäßig zur Unwirksamkeit der darauf basierenden Kündigungen. Der 6. Senat des BAG hat diese Unwirksamkeitsfolge fehlerhafter Anzeigen von Massenentlassungen jüngst in Frage gestellt. Eine etwaige Rechtsprechungsänderung hängt nun von der Beurteilung durch den EuGH ab.

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Unwirksame Vertragsstrafe bei Bezug auf Auftragssumme

Nach dem BGH (Urteil vom 15. Februar 2024 – VII ZR 42/22) ist eine vom Auftraggeber in einem Einheitspreisvertrag verwendete Vertragsstrafenklausel unwirksam, wenn sie an die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme anknüpft.

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EU-Lohntransparenz-Richtlinie – Warum Sie jetzt Ihr Vergütungssystem überprüfen müssen

Die neue EU-Richtlinie geht deutlich über die Anforderungen des EntgTranspG hinaus. Arbeitgeber benötigen dringend ein objektives Vergütungssystem und sollten umgehend mit der Überprüfung beginnen.

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LUTZ | ABEL ist Top Kanzlei in 4 und Führende Kanzlei in 8 Praxisbereichen bei The Legal 500

LUTZ | ABEL ist Top Kanzlei in 4 und Führende Kanzlei in 8 Praxisbereichen bei The Legal 500. Wir freuen uns, in vielen Bereichen wieder und in einigen neu empfohlen worden zu sein. Alle vier Standorte sind in Tier 1 oder 2 des City Focus gelistet. Insgesamt werden 16 Anwälte im Kommentar von Legal 500 Deutschland namentlich für ihren herausragenden Beitrag zu den jeweiligen Praxen erwähnt, 31 unserer Anwälte werden empfohlen, drei davon sogar als Führende Namen. Herzlichen Glückwunsch an alle!

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Knapp 14 Millionen Euro für die Bildung: LUTZ | ABEL begleitet Neubau der Gemeinschaftsschule in Waghäusel in Modulbauweise

Eine zweizügige Gemeinschaftsschule wird in Modulbauweise auf dem bestehenden Schulcampus bis zum Schuljahresbeginn im September 2025 nach den Plänen des Verfahrensgewinners errichtet. Die Kosten liegen mit 13,8 Mio. Euro etwa 3,8 Mio. Euro unter der Kostenschätzung. LUTZ | ABEL berät die Projektpartner bei dem Bauprojekt umfassend vergabe- und vertragsrechtlich.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Übergangsfrist für KMU endet am 17. Dezember

Achtung! Ab 17. 12.2023 müssen alle Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern eine Meldestelle eingerichtet haben!

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JUVE: Zweimalige Nominierung als Kanzlei des Jahres

LUTZ | ABEL wurde als Kanzlei des Jahres für Immobilien- und Baurecht sowie als Kanzlei des Jahres für Private Equity und Venture Capital nominiert. 

Zu den Nominierungen

EU-Parlamentsentwurf einer KI-Verordnung – Wie geht’s weiter?

Kaum ein Thema wurde in letzter Zeit so ausgiebig und kontrovers diskutiert wie der Umgang mit der stetig fortschreitenden künstlichen Intelligenz. Während die Nutzung von KI enorme Chancen für Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand birgt, dürfen die potenziellen Risiken, die eine zunehmende Abhängigkeit von KI mit sich bringt, nicht unterschätzt werden. Deshalb hat das Europäische Parlament am 14.06.2023 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (KI-VO) beschlossen, den wir im Nachfolgenden kurz zusammenfassen.

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Regulierung der privaten Prozessfinanzierer durch zu erwartende Richtlinie der EU-Kommission

Nachdem das EU-Parlament bereits im vergangenen Jahr eine Entschließung zur „Verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten“ (2020/2130(INL)) angenommen hatte, wird es nun sehr bald konkret: Nach dem 25. Juni 2023 ist die Europäische Kommission auf Grundlage der Entschließung aufgefordert, einen Richtlinien-Vorschlag vorzulegen. Lassen die Mitgliedstaaten die Prozessfinanzierung in Zukunft zu, werden bestimmte Mindeststandards für die kommerzielle Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen sein.

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Sonderheft baurecht 4a von Dr. Wolfgang Abel und Dr. Wolfgang Schindler

Das Sonderheft 4a/2023 der baurecht ist ab sofort im Fachhandel verfügbar.

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Darlegungs- und Beweislast für fehlende Arbeitsleistung im Homeoffice

Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice keine Arbeitsleistung erbracht hat.

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