Fachtagung Vergaberecht 2021
Das aktuelle Vergaberecht 2021 in der Praxis und Rechtsprechung - Zusatztermin
Das Seminar wird durchgeführt von Kommunales Bildungswerk e.V.
Sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie so gut wie gemeistert, stehen neue Herausforderungen bevor. Das Lieferkettengesetz – oder auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt – ist in Vorbereitung mit ungewissen Auswirkungen auf das tägliche Handeln. Die Umsetzung des Wettbewerbsregisters schreitet weiter voran. Die Rechtsprechung mit ihren neuen Urteilen weist immer wieder neue Aspekte aus. Die richtige Ausgestaltung von Rahmenvereinbarungen und der Bewertungsmatrix führen nachhaltig zum Erfolg.
Diese Zusatz-Fachtagung Vergaberecht 2021 wird in neuen Räumen als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Es ist jedoch wieder möglich, die Fachtagung online zu besuchen oder als Videoaufzeichnung abzurufen. Die Referenten stehen Ihnen in bewährter Weise für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Referenten
Hans-Peter Müller, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (bis 2020)
Prof. Matthias Einmal, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Köln
Kai Hooghoff, Bundeskartellamt
Dr. Marc Röbke, Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL
Eric Neumann, Rechtsanwalt
Monika Prell, Rechtsanwältin bei SammlerUsinger
Zielgruppe
Die Tagung soll Führungskräften und Mitarbeiter von Dienststellen, die mit der Vergabe oder Prüfung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen befasst sind, die Möglichkeit zu einem bundesweiten Erfahrungsaustausch geben.
Themen
Dr. Marc Röbke: Update zur Rahmenvereinbarungen:
Rahmenvereinbarungen sind ein beliebtes flexibles Instrument zur Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Die Kehrseite der Flexibilität dieses Beschaffungsinstruments sind verbreitet bestehende Unsicherheiten bei der Ausgestaltung von Rahmenvereinbarungen. Sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Höchstmengen im Rahmen des Vergabeverfahrens festzulegen? Was ist die vergabe- und vertragsrechtliche Folge, wenn festgelegte Höchstmengen vor dem Ende der Vertragslaufzeit erreicht sind? Haben Auftragnehmer einer Rahmenvereinbarung bei einem tatsächlich bestehenden Bedarf einen Anspruch auf Leistungsabruf oder sind öffentliche Auftraggeber trotz bestehender Rahmenvereinbarung frei, ihren Bedarf ggf. auch anderweitig zu decken? Zu diesen und weiteren praxisrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Rahmenvereinbarungen wird Dr. Marc Röbke vortragen, die aktuelle Rechtsprechung vorstellen und Tipps für die Beschaffungspraxis geben.
Weitere Themen in untenstehenden PDF.
Das Seminar ist kostenpflichtig - Preise finden Sie im untenstehenden PDF.