FAQ ARBEITSRECHT – DAS NACHWEISGESETZ: ALLE ÄNDERUNGEN ZUM 1. AUGUST 2022
In unserer Online Seminarreihe informieren wir Sie regelmäßig über brandaktuelle arbeitsrechtliche Themen aus den Personalabteilungen, Arbeitsgerichten und unserer Beratungspraxis.
Ende Juni hat der Gesetzgeber einige arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen beschlossen, die kleine wie große Unternehmen betreffen. Ab dem 1. August müssen eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen schriftlich (!) dem Mitarbeiter übermittelt werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Standard-Arbeitsverträge müssen um mehrere Informationspflichten ergänzt oder Side-Letter erstellt werden. Wer nicht handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern rechnen.
Wer sollte teilnehmen?
Vorstände, Geschäftsführer:innen, Personalleiter:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen sowie Unternehmensjuristen/Unternehmensjuristinnen