VERGABERECHT AUF DEN PUNKT: Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Vergaberecht
Was erwartet sie?
Im Vergabeverfahren sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bewerber und Bieter zu schützen. Daher schaffen bereits sowohl die Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren als auch die Mitteilungspflichten nach § 62 Abs. 2 VgV Herausforderungen. Erreichen die öffentlichen Auftraggeber zusätzlich noch Informationsfreiheitsanträge nach den Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder, um so die Zulässigkeit von Vertragsänderungen oder vermeintlichen de-facto-Vergaben aufzuklären, herrscht bei den Beteiligten vielfach Unsicherheit, wie man rechtlich fehlerfrei agiert.
In unserem Seminar ordnet Herr Dr. Jan Bernd Seeger das Verhältnis von Vergaberecht und Informationsfreiheitsrecht für öffentliche Auftraggeber und Bieter ein, stellt jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Geheimnisschutz im Vergabeverfahren dar und erörtert typische Praxisprobleme im Spannungsfeld Geheimnisschutz - Transparenz.
Wer sollte teilnehmen?
Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sowie an EU-weiten Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen
Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen. Das Online Seminar kann aufgezeichnet werden. Mit der Anmeldung willigen Sie ein, dass wir Ihnen im Anschluss an das Online Seminar per E-Mail einen Link zu unserem Feedbackformular übersenden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
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Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis spätestens drei Tage vor dem Termin verbindlich an.