Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen – Orientierung und Alternativen

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Im August 2023 ist die Streichung der vergaberechtlichen Regelung der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) umgesetzt worden. Seither besteht große Unsicherheit bei öffentlichen Auftraggebern, ob und wenn ja welche Beratungs- und Planungsleistungen bei der Auftragswertberechnung zu berücksichtigen (und zu addieren) sind. Davon abhängig ist die Weichenstellung, ob Ausschreibungen mehrerer Planungsleistungen in Summe über dem Schwellenwert von derzeit 221.000,00 Euro liegen und damit europaweit zu erfolgen haben.

Die Veranstaltung stellt die aktuelle gesetzliche Ausgangslage dar, die auf dieser Basis diskutierten Ausschreibungsmöglichkeiten sowie alternative Ausschreibungs- und Vergabeformate.

Agenda

Herausforderungen und Chancen bei Vergaben aus den Regelwerken (Simon Mittner, Drees & Sommer)

Vergaberechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausschreibung von Planerleistungen (Dr. Daniel Junk, LUTZ | ABEL) 

Alternative Ausschreibungs- und Vergabeformate (Alexander Schlotz, Drees & Sommer)

Anmeldung

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