16.01.2012 | Vergaberecht
Mit Wirkung zum 01.01.2012 gelten im Bereich Vergaberecht neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge:
- Bauaufträge: 5 Mio. Euro (bisher 4,845 Mio. Euro)
- Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 200.000,00 Euro (bisher: 193.000,00 Euro)
- Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektorenbereich: 400.000,00 Euro (bisher 387.000,00 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden: 130.000,00 Euro (bisher 125.000,00 Euro)
Diese Festlegung auf neue Schwellenwerte erfolgt durch die Verordnung Nummer 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU Nr. L 319, Seite 43).
Für die Bereiche der VOB/A, VOL/A und VOF bedarf es noch einer Umsetzung in der VgV. Einstweilen gelten daher weiterhin die (schärferen) Schwellenwerte des § 2 VgV. Im Bereich der SektVO gelten neue Schwellenwerte angesichts der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO bereits ab dem 01.01.2012.