15.06.2022
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01. März 2022 (Az.: 9 AZR 260/21) entschieden, dass eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers unabhängig vom Grund der Eigenkündigung vorsieht, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist.
01.06.2022
Die Druckkündigung - Wenn Arbeitgeber zur Kündigung gezwungen werden
Eine Druckkündigung erfolgt auf Verlangen eines Dritten. Sie liegt vor, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers vom Arbeitgeber fordern.
01.06.2022
Dr. Christian Kruska ist unser neuer Experte in Stuttgart an der Schnittstelle zwischen Bau- und Immobilienwirtschaftsrecht
Wir bringen Menschen zusammen und gestalten gemeinsam ihren Erfolg. Bei LUTZ | ABEL haben wir ein Ziel: Die erstklassige Beratung unserer Mandanten. Dabei stehen wir für kreative Lösungen – selbst dann, wenn andere diese nicht sehen. Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten auf ihrem Gebiet und setzen sich für die erfolgreiche Umsetzung der Anliegen ihrer Mandanten ein. Wann immer ein Mandat es erfordert, stellen wir die richtigen Experten praxisgruppenübergreifend zusammen – hochkarätige Expertise, verbunden mit einem individuellen und persönlichen Ansatz.
Die wertschätzende und wertschaffende Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und im Team ist für uns entscheidend. Und sollte es zum Streitfall kommen, treten unsere erfahrenen Litigation-Anwälte für Sie ein.