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Abel
A
 
Know-How2

Als erfahrene Spezialisten denken wir voraus, agieren in praxisgruppenübergreifenden Teams und finden innovative Lösungen.

  
Wirtschaftlich,
lösungsorientiert,
individuell

Für unsere Mandanten sind wir Business Partner in komplexen Projekten oder zielorientierte Berater für individuelle Einzelfragen.

Ein Team
 
Wertschätzend,
engagiert,
persönlich

Wir sind ein Team – unabhängig von Standort, Position und Praxisgruppe oder Serviceeinheit.

 
So individuell wie deine Ziele
So individuell wie deine Ziele

Bewerber kommen und bleiben, weil es Freude macht, Teil von L | A zu sein – mit einer passenden Karriereperspektive zu jeder Lebenssituation.

  

Worauf ist bei Preisanpassungsklauseln in IT-Verträgen zu achten?

Vielmals werden in IT-Verträgen insbesondere bei längeren Vertragsdauern sog. Preisanpassungsklauseln vereinbart. Diese unterliegen allerdings strengen Wirksamkeitsanforderungen. Worauf Sie bei dem Entwurf neuer oder beim Überprüfen schon bestehender Klauseln achten sollten, erfahren Sie in unserem neuen Aktuellen Beitrag. (Co-Autorin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin Maren Rehder)

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JUVE: Zweimalige Nominierung als Kanzlei des Jahres

LUTZ | ABEL wurde als Kanzlei des Jahres für Immobilien- und Baurecht sowie als Kanzlei des Jahres für Private Equity und Venture Capital nominiert. 

Zu den Nominierungen

Betriebsrat muss bei Gestaltung der Zeiterfassung beteiligt werden

Laut LAG München hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Zeiterfassung. Der Arbeitgeber kann dieses nicht ablehnen, um eine abschließende gesetzliche Regelung abzuwarten.

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Einheitliche Verjährungshemmung für sämtliche im selbständigen Beweisverfahren geltend gemachte Mängel

Der VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 22.06.2023, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, seine ursprüngliche Rechtsprechung zur Verjährung von Mängeln im selbständigen Beweisverfahren nach über 30 Jahren aufgegeben. Nunmehr gilt eine einheitliche Verjährungshemmung für sämtliche im selbständigen Beweisverfahren geltend gemachte Mängel, was vor allem zu einer Erleichterung in der Baurechtspraxis führt.

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EU-Parlamentsentwurf einer KI-Verordnung – Wie geht’s weiter?

Kaum ein Thema wurde in letzter Zeit so ausgiebig und kontrovers diskutiert wie der Umgang mit der stetig fortschreitenden künstlichen Intelligenz. Während die Nutzung von KI enorme Chancen für Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand birgt, dürfen die potenziellen Risiken, die eine zunehmende Abhängigkeit von KI mit sich bringt, nicht unterschätzt werden. Deshalb hat das Europäische Parlament am 14.06.2023 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union (KI-VO) beschlossen, den wir im Nachfolgenden kurz zusammenfassen.

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Dr. Lorenz Jellinghaus im Interview mit dem VC-Magazin

CVC nutzt die Gunst der Stunde und wird immer aktiver.

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Regulierung der privaten Prozessfinanzierer durch zu erwartende Richtlinie der EU-Kommission

Nachdem das EU-Parlament bereits im vergangenen Jahr eine Entschließung zur „Verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten“ (2020/2130(INL)) angenommen hatte, wird es nun sehr bald konkret: Nach dem 25. Juni 2023 ist die Europäische Kommission auf Grundlage der Entschließung aufgefordert, einen Richtlinien-Vorschlag vorzulegen. Lassen die Mitgliedstaaten die Prozessfinanzierung in Zukunft zu, werden bestimmte Mindeststandards für die kommerzielle Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen sein.

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Verstärkung im Kartellrecht

Wir begrüßen Dr. Daniel Petzold, der als Partner die Leitung der Kartellrechts-Praxis übernehmen wird.

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Sonderheft baurecht 4a von Dr. Wolfgang Abel und Dr. Wolfgang Schindler

Das Sonderheft 4a/2023 der baurecht ist ab sofort im Fachhandel verfügbar.

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Top-Kanzlei im brand eins-Ranking

LUTZ | ABEL zählt zu den am häufigsten empfohlenen Kanzleien Deutschlands.

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LUTZ | ABEL ist Top Kanzlei in 3 Praxisbereichen und Führende Kanzlei in 7 Praxisbereichen bei The Legal 500

Wir freuen uns, in einigen Bereichen wieder und in vielen neu empfohlen worden zu sein. Alle vier Standorte sind in Tier 1 oder 2 des City Focus gelistet. Insgesamt 18 unserer Anwälte wurden im Kommentar von Legal 500 Deutschland namentlich für ihren herausragenden Beitrag zu den jeweiligen Praxen erwähnt, zwei davon sogar als Führende Namen. Herzlichen Glückwunsch an alle!

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