Lutz
L
Abel
A
30 Jahre
als Team
gewachsen

Wir feiern Geburtstag: Was mit drei Partnern begann, ist heute eine Kanzlei mit fast 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und einem Team von insgesamt rund 200 Personen.

1994 Start in München
2009 Hamburg
2012 Stuttgart
2020 Berlin

Unser Know-How wächst exponentiell und mit ihm auch die Zahl unserer Standorte. Unsere exzellenten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte sind heute an vier Standorten in ganz Deutschland für Sie da.

CHEERS
Auf die
nächsten
30 Jahre

... und DANKE an alle,
die uns bis hierhin
begleitet haben.

Lutz
L
Abel
A
Know-How2

Als erfahrene Spezialisten denken wir voraus, agieren in praxisgruppenübergreifenden Teams und finden innovative Lösungen.

Wirtschaftlich,
lösungsorientiert,
individuell

Für unsere Mandanten sind wir Business Partner in komplexen Projekten oder zielorientierte Berater für
individuelle Einzelfragen.

Ein Team
Wertschätzend,
engagiert,
persönlich

Wir sind ein Team - unabhängig von Standort, Position und Praxisgruppe oder Serviceeinheit.

So individuell wie deine Ziele
So
individuell
wie deine
Ziele

Bewerber kommen und bleiben, weil es Freude macht,
Teil von L | A zu sein – mit einer passenden Karriereperspektive zu jeder Lebenssituation.

Ermessensbonus: Königsweg bei der variablen Vergütung?

Ermessensbonus: Königsweg bei der variablen Vergütung?

Die Aussicht auf eine erfolgsbasierte variable Vergütung setzen Arbeitgeber regelmäßig zur Motivation ihrer Mitarbeiter ein und greifen bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge hierfür meist auf eine Zielvereinbarung oder eine Zielvorgabe zurück, während die Möglichkeit der Vereinbarung eines Ermessensbonus vielen Arbeitgebern noch gänzlich unbekannt ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der gesonderte Abschluss einer Zielvereinbarung bzw. die Aufstellung von Zielvorgaben in der Praxis nicht selten versäumt wird, was nach der Rechtsprechung des BAG zur Folge hat, dass dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der variablen Vergütung bei Vermutung einer Zielerreichung von 100% zusteht. Ob und wie diesem nicht zu verachtenden finanziellen Risiko mit der Vereinbarung eines Ermessensbonus begegnet werden kann, untersucht der folgende Beitrag.

zum Artikel
Hoffnungsschimmer für Auftragnehmer? – Neues aus Berlin zur Bauzeitenverschiebung (KG, Urteil vom 27.08.2024, Az. 21 U 128/23)

Hoffnungsschimmer für Auftragnehmer? – Neues aus Berlin zur Bauzeitenverschiebung (KG, Urteil vom 27.08.2024, Az. 21 U 128/23)

Nach einem aktuellen Urteil des KG Berlin kann ein Anspruch i. S. v. § 2 Abs. 5 VOB/B bestehen, wenn der Auftraggeber die Bauzeit verschiebt. Das soll selbst dann gelten, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer lediglich über Verzögerungen von Vorgewerken unterrichtet. Damit geht das KG über die Rechtsprechung des BGH hinaus und erleichtert so die Durchsetzung von Bauzeitansprüchen für Auftragnehmer.

zum Artikel
Für Erwerber: Ansprüche gegen die Bauträger-Bank, wenn der Bau steckenbleibt

Für Erwerber: Ansprüche gegen die Bauträger-Bank, wenn der Bau steckenbleibt

Aus einer Freistellungserklärung kann der Erwerber von der Bank des Bauträgers die Löschung des vorrangigen Grundpfandrechts oder eine anteilige Kaufpreisrückzahlung verlangen, wenn das Bauvorhaben nicht vollendet wird. Sie schützt den Erwerber auch vor einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück durch die Bank. (Co-Autorin: Eline-Sophie Holtz)

zum Artikel
Vorsicht bei Abwerbeverboten – Zur Reichweite des Kartellverbots

Vorsicht bei Abwerbeverboten – Zur Reichweite des Kartellverbots

Arbeitsmärkte sind nicht vom Schutz des Kartellrechts ausgenommen. Beschränkungen des Wettbewerbs bei der Nachfrage nach Personal können gegen Kartellrecht verstoßen und Bußgelder nach sich ziehen.

zum Artikel
Ständige Erreichbarkeit im Arbeitsverhältnis

Ständige Erreichbarkeit im Arbeitsverhältnis

In der Arbeitswelt 4.0. sind Arbeitnehmer ständig erreichbar. Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit? Und was ist Arbeitgebern im Umgang mit der ständigen Erreichbarkeit zu raten?

zum Artikel
NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen

NIS-2-Richtlinie: Neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen

Am 17. Oktober 2024 endet die Umsetzungsfrist für die NIS-2-Richtlinie (RL (EU) 2022/2555) . Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau in der EU insgesamt zu erhöhen. Im Unterschied zu der bisherigen Regulierung (insb. KRITIS) wird ein breiterer Regelungsansatz gewählt, der zahlreiche Sektoren in den Blick nimmt: Allein in Deutschland sind über 30.000 Unternehmen betroffen, sobald die Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt wird.

zum Artikel
Scheinselbstständigkeit – der Dauerbrenner mit empfindlichen Rechtsfolgen

Scheinselbstständigkeit – der Dauerbrenner mit empfindlichen Rechtsfolgen

Die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern (sog. Freelancer) und Arbeitnehmern bereitet in der Praxis regelmäßig Probleme. Die rechtssichere Einordnung ist entscheidend, da in letzterem Fall ein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis besteht. Eine falsche Einordnung kann weitreichende Folgen haben. (Co-Autorin: Julia Nazarenus)

zum Artikel
Architektur im Zwiespalt zwischen erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung

Architektur im Zwiespalt zwischen erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung

Die HOAI unterstellt der Architektur Grundleistungen, die eine konkrete Prüfung der Rechtslage erfordern. Dass damit unweigerlich ein Haftungsrisiko des Architekten besteht, verdeutlichte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.11.2023, Az. VII ZR 190/22.

zum Artikel
Digitales Kartellrecht nimmt weiter Fahrt auf – BGH bekräftigt Bundeskartellamt gegen Amazon

Digitales Kartellrecht nimmt weiter Fahrt auf – BGH bekräftigt Bundeskartellamt gegen Amazon

Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. April 2024 bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB zukommt (Az. KVB 56/22).

zum Artikel
Verzicht auf Urlaub? Nicht so einfach!

Verzicht auf Urlaub? Nicht so einfach!

Mehr Geld statt Urlaub? Besonders knifflig wird es, wenn Arbeitnehmer sich ihren Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen wollen. Das LAG Köln hat diese Form der Urlaubsabgeltung nun weiter eingeschränkt. (Co-Autor: Pattrick Unger | Legal Consultant)

zum Artikel

TERMINE

Dezember 2024

05

Vergabe von Planerleistungen: Von der Ausschreibung bis zum Vertrag

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.

09.30 Uhr - 16.00 Uhr

Online Seminar

Vergabe von Planerleistungen: Von der Ausschreibung bis zum Vertrag

10

Beschäftigung von rentennahen Arbeitnehmern und Rentnern - Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Risiken

10.00 Uhr - 11.00 Uhr

Online Seminar

Beschäftigung von rentennahen Arbeitnehmern und Rentnern - Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Risiken

Januar 2025

21

Vergaberecht auf den Punkt: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht

09.30 Uhr - 10.30 Uhr

Online Seminar

Vergaberecht auf den Punkt: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht

31

Hamburger Vergabetag 2025

08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Hamburg

Hamburger Vergabetag 2025

März 2025

27

7. Münchner Stiftungsfrühstück

09.00 Uhr - 11.00 Uhr

München

7. Münchner Stiftungsfrühstück

Juli 2025

03

BIM-Projekte rechtssicher umsetzen

TAE

9:00 Uhr - 16:30 Uhr

Online Seminar

BIM-Projekte rechtssicher umsetzen