Lutz
L
Abel
A
30 Jahre
als Team
gewachsen

Wir feiern Geburtstag: Was mit drei Partnern begann, ist heute eine Kanzlei mit fast 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und einem Team von insgesamt rund 200 Personen.

1994 Start in München
2009 Hamburg
2012 Stuttgart
2020 Berlin

Unser Know-How wächst exponentiell und mit ihm auch die Zahl unserer Standorte. Unsere exzellenten und erfahrenen Anwältinnen und Anwälte sind heute an vier Standorten in ganz Deutschland für Sie da.

CHEERS
Auf die
nächsten
30 Jahre

... und DANKE an alle,
die uns bis hierhin
begleitet haben.

Lutz
L
Abel
A
Know-How2

Als erfahrene Spezialisten denken wir voraus, agieren in praxisgruppenübergreifenden Teams und finden innovative Lösungen.

Wirtschaftlich,
lösungsorientiert,
individuell

Für unsere Mandanten sind wir Business Partner in komplexen Projekten oder zielorientierte Berater für
individuelle Einzelfragen.

Ein Team
Wertschätzend,
engagiert,
persönlich

Wir sind ein Team - unabhängig von Standort, Position und Praxisgruppe oder Serviceeinheit.

So individuell wie deine Ziele
So
individuell
wie deine
Ziele

Bewerber kommen und bleiben, weil es Freude macht,
Teil von L | A zu sein – mit einer passenden Karriereperspektive zu jeder Lebenssituation.

Cyber Resilience Act: Neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen

Cyber Resilience Act: Neue Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen

Der Cyber Resilience Act („CRA“) soll das Cybersicherheitsniveau in der EU erhöhen und ist, wie die NIS2-Richtlinie und DORA, Baustein der Cybersicherheitsstrategie der EU. Der CRA legt für bestimmte Hardware- und Softwareprodukte verbindliche Sicherheitsstandards fest, die von betroffenen Unternehmen umzusetzen und einzuhalten sind.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Welche Produkte und Dienstleistungen müssen „barrierefrei“ werden?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Welche Produkte und Dienstleistungen müssen „barrierefrei“ werden?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Hiervon ist ein Großteil von Online-Angeboten im B2C-Bereich betroffen.

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LUTZ | ABEL BEGLEITET NEURA ROBOTICS GMBH BEI 120 MILLIONEN EURO SERIES-B-FINANZIERUNGSRUNDE

Die Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL hat die Neura Robotics GmbH, ein führendes Unternehmen der Robotik-Branche, bei ihrer... zum Artikel
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt taggenau in drei Jahren ab Anforderung!

Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt taggenau in drei Jahren ab Anforderung!

Mit Urteil vom 21.11.2024 (VII ZR 245/23) entscheidet der BGH über die bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage der Verjährung eines Anspruchs auf Bauhandwerkersicherheit. Der Anspruch nach § 650f Abs.1 BGB (§ 648a Abs.1 BGB a.F.) verjährt taggenau mit Geltendmachung innerhalb von drei Jahren. Dabei beginnt die Verjährung nur in der jeweils geforderten Sicherheitshöhe zu laufen, nicht aber einheitlich auch für die Sicherung der übrigen vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung.

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Alles bleibt anders - Gesetzliche Neuregelungen im Arbeitsrecht ab dem 1. Januar 2025

Alles bleibt anders - Gesetzliche Neuregelungen im Arbeitsrecht ab dem 1. Januar 2025

Im Jahr 2025 treten für Arbeitgeber in Deutschland wichtige Änderungen in Kraft. Diese umfassen sowohl Erleichterungen im Bereich der Verwaltung als auch relevante Änderungen von HR-Prozessen. Die für Arbeitgeber relevantesten Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

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Ermessensbonus: Königsweg bei der variablen Vergütung?

Ermessensbonus: Königsweg bei der variablen Vergütung?

Die Aussicht auf eine erfolgsbasierte variable Vergütung setzen Arbeitgeber regelmäßig zur Motivation ihrer Mitarbeiter ein und greifen bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge hierfür meist auf eine Zielvereinbarung oder eine Zielvorgabe zurück, während die Möglichkeit der Vereinbarung eines Ermessensbonus vielen Arbeitgebern noch gänzlich unbekannt ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der gesonderte Abschluss einer Zielvereinbarung bzw. die Aufstellung von Zielvorgaben in der Praxis nicht selten versäumt wird, was nach der Rechtsprechung des BAG zur Folge hat, dass dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der variablen Vergütung bei Vermutung einer Zielerreichung von 100% zusteht. Ob und wie diesem nicht zu verachtenden finanziellen Risiko mit der Vereinbarung eines Ermessensbonus begegnet werden kann, untersucht der folgende Beitrag.

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Hoffnungsschimmer für Auftragnehmer? – Neues aus Berlin zur Bauzeitenverschiebung (KG, Urteil vom 27.08.2024, Az. 21 U 128/23)

Hoffnungsschimmer für Auftragnehmer? – Neues aus Berlin zur Bauzeitenverschiebung (KG, Urteil vom 27.08.2024, Az. 21 U 128/23)

Nach einem aktuellen Urteil des KG Berlin kann ein Anspruch i. S. v. § 2 Abs. 5 VOB/B bestehen, wenn der Auftraggeber die Bauzeit verschiebt. Das soll selbst dann gelten, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer lediglich über Verzögerungen von Vorgewerken unterrichtet. Damit geht das KG über die Rechtsprechung des BGH hinaus und erleichtert so die Durchsetzung von Bauzeitansprüchen für Auftragnehmer.

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Für Erwerber: Ansprüche gegen die Bauträger-Bank, wenn der Bau steckenbleibt

Für Erwerber: Ansprüche gegen die Bauträger-Bank, wenn der Bau steckenbleibt

Aus einer Freistellungserklärung kann der Erwerber von der Bank des Bauträgers die Löschung des vorrangigen Grundpfandrechts oder eine anteilige Kaufpreisrückzahlung verlangen, wenn das Bauvorhaben nicht vollendet wird. Sie schützt den Erwerber auch vor einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück durch die Bank. (Co-Autorin: Eline-Sophie Holtz)

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Vorsicht bei Abwerbeverboten – Zur Reichweite des Kartellverbots

Vorsicht bei Abwerbeverboten – Zur Reichweite des Kartellverbots

Arbeitsmärkte sind nicht vom Schutz des Kartellrechts ausgenommen. Beschränkungen des Wettbewerbs bei der Nachfrage nach Personal können gegen Kartellrecht verstoßen und Bußgelder nach sich ziehen.

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Ständige Erreichbarkeit im Arbeitsverhältnis

Ständige Erreichbarkeit im Arbeitsverhältnis

In der Arbeitswelt 4.0. sind Arbeitnehmer ständig erreichbar. Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit? Und was ist Arbeitgebern im Umgang mit der ständigen Erreichbarkeit zu raten?

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TERMINE

Januar 2025

21

Vergaberecht auf den Punkt: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht

09.30 Uhr - 10.30 Uhr

Online Seminar

Vergaberecht auf den Punkt: Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergaberecht

31

Hamburger Vergabetag 2025

08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Hamburg

Hamburger Vergabetag 2025

März 2025

27

7. Münchner Stiftungsfrühstück

09.00 Uhr - 11.00 Uhr

München

7. Münchner Stiftungsfrühstück

Juli 2025

03

BIM-Projekte rechtssicher umsetzen

TAE

9:00 Uhr - 16:30 Uhr

Online Seminar

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