Die Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen nach dem neuen Datenschutzrecht

Heimliche Kontrollen am Arbeitsplatz sind schon nach dem bisherigen BDSG rechtlich umstritten. Nach der bisherigen BAG-Rechtsprechung können verdeckte Mitarbeiterkontrol­len in engen Ausnahmefällen rechtmäßig durchgeführt wer­den.

Die Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen nach dem neuen Datenschutzrecht
Die Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen nach dem neuen Datenschutzrecht

11.09.2017 | Arbeitsrecht

Dem bisherigen BDSG lässt sich ein generelles Verbot heimlicher Überwachung nicht entnehmen. Ab dem 25.5. 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar und zwingend. Die DS-GVO wird auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Anpassung des Datenschutz­rechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (BGBl.I2017, 2097) ergänzt. Das bisherige BDSG wird damit durch die DS-GVO und das BDSG nF abgelöst, die umfangreiche Transparenz- und Informati­onspflichten für Unternehmen vorsehen. Dies könnte der Zulässigkeit von verdeckten Überwachungsmaßnahmen ent­gegenstehen. Der Beitrag setzt sich daher mit der Frage aus­einander, ob heimliche Mitarbeiterkontrollen auch nach dem neuen Datenschutzrecht rechtmäßig eingesetzt werden können.