29.05.2018 | Gesellschaftsrecht
Vorstände von Aktiengesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind kraft Gesetzes erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt, sofern sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Manager des jeweiligen Unternehmens Pflichten verletzen. Die Haftung ist unbegrenzt und kann schnell existenzvernichtende Ausmaße annehmen. Besonders gefährlich wird es, wenn ein Unternehmen in diese Insolvenz gerät, weil dann für den Insolvenzverwalter erhebliche Anreize bestehen, Haftungsansprüche zugunsten der Insolvenzmasse bei dem jeweiligen Manager geltend zu machen.
Doch bestehen wirksame Möglichkeiten, sich vor Haftung zu schützen. Einige von Ihnen seien nachfolgend und losgelöst vom Einzelfall dargestellt:
Der jeweilige Manager muss im Rahmen seiner Geschäftsausübung auf eine sorgfältige Dokumentation seiner unternehmerischen Entscheidungen achten. Dies dient letztlich dazu, im Haftungsfall belegen zu können, dass eine Entscheidung sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vorbereitet und durchgeführt wurde. Fehlt entsprechende Dokumentation, kann dieser Nachweis, der kraft Gesetzes durch den Manager (Umkehr der Beweislast!) zu führen ist, sehr schwierig werden, was letztlich streitentscheidend sein kann.
Der Manager muss dafür sorgen, dass das von ihm geführte Unternehmen über adäquate Compliance-Strukturen verfügt. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Legalitätspflicht des Managers kraft seiner Organstellung. Im Hinblick auf die Pflicht, Compliance im Unternehmen sicherzustellen, gehen damit Organisationspflichten einher. Gerade in mittelständischen Unternehmen wird Compliance noch häufig als notwendiges bzw. lästiges Übel angesehen. Abgesehen davon, dass Compliance bereits im Vorfeld Risiken zu erkennen hilft und damit auch wesentlicher Beitrag zum Schutz des Unternehmens ist, hat Compliance aber auch den Effekt, dass ein angemessen aufgesetztes, überwachtes und stets weiterentwickeltes System oftmals entscheidender Entlastungsgrund für den Manager im Haftungsprozess ist. Gelingt es dem Manager nämlich darzulegen, dass entsprechende Compliance-Strukturen bestanden und sich trotzdem bestimmte Risiken, die nun auch ihm angelastet werden, trotzdem realisierten, so wird ein Gericht in der Regel die Verantwortlichkeit nicht beim Manager sehen. Entscheidend ist, dass das Compliance-System den Anforderungen im Einzelfall genügt, auf seine Wirksamkeit hin überwacht und weiter entwickelt wird.
Weiterer wichtiger Baustein zum Schutz vor Haftung ist die sogenannte D&O-Versicherung. Hier ist immer wieder festzustellen, dass sowohl Unternehmen als auch Unternehmer/Manager sich bereits dann in – oftmals trügerischer Sicherheit – wähnen, wenn nur überhaupt eine D&O-Versicherung besteht. Gerade bei dynamischen Unternehmen oder solchen, bei denen eine D&O-Versicherung schon seit längerer Zeit besteht, ist es zwingend, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Versicherungsbedingungen noch den tatsächlichen Risiken ausreichend Rechnung tragen. Immer wieder muss festgestellt werden, dass auch strukturelle Änderungen im Bereich der (Konzern)-Unternehmen dazu führen können, dass der Versicherungsschutz nicht mehr ausreichend ist oder sogar insgesamt gefährdet wird. Eine gewissenhafte Nachverfolgung und regelmäßige Kontrolle ist für den Schutz unabdingbar. Aus Sicht des einzelnen Managers ist es absolut zwingend, sich die Strukturen und Funktionsweisen der D&O-Versicherung genau anzusehen: Oftmals werden bei Konzernpolicen hohe Versicherungssummen aufgerufen, die dazu führen, dass der einzelne Manager sich in Sicherheit wiegt, weil er davon ausgeht, dass ein Schaden in der versicherten Höhe selbst nicht wird herbeiführen können. Doch das ist oftmals ein entscheidender Denkfehler: Die Summe steht meist pro Jahr gerechnet eine bestimmte Zahl an Fällen für Schäden im gesamten Unternehmen zur Verfügung. Verteidigungskosten, die von einer D&O-Versicherung regelmäßig übernommen werden, gehen vom „Gesamttopf“ ebenfalls weg. Da kann es durchaus passieren, dass die zunächst so hoch und auskömmlich klingende Versicherung auf einmal nicht mehr ausreichenden Schutz bietet.
Neben den drei vorstehenden Punkten sind im Einzelfall noch weitere Aspekte zu beachten, die oftmals wirksam zu einer Risikominimierung deutlich beitragen können. Eine weitsichtige Vertragsgestaltung hat schon manchen Manager vor dem Verlust seines Privatvermögens gerettet. Kommt es doch einmal zu einem Schaden oder einem Umstand, der möglicherweise als Pflichtverletzung anzusehen ist, ist im Blick zu behalten, dass hier möglicherweise bereits Meldungen an die D&O-Versicherung und/oder andere Versicherungen gemacht werden können/müssen. In jedem Fall sind Unternehmen wie auch Manager gut beraten, sich bei potentiellen Schadensfällen frühzeitig beraten zu lassen, um einen bestmöglichen Schutz zu erlangen.