Smart TV im Unternehmen - Segen oder datenschutzrechtlicher Fluch?

 Angelika Maria Szalek

Angelika Maria Szalek

So modern und funktional ein Smart TV auch sein mag, sollte sich jedes Unternehmen die Frage stellen, ob die Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dem Smart TV auch den Anforderungen der DSGVO genügt.

Smart TV im Unternehmen - Segen oder datenschutzrechtlicher Fluch?
Smart TV im Unternehmen - Segen oder datenschutzrechtlicher Fluch?

13.07.2020 | IT-Recht und Datenschutz

Was gestern der Beamer war, ist heute der Smart TV. Nicht nur Verbraucher finden immer mehr Gefallen an smarten TV-Geräten, sondern ebenfalls Unternehmen. So modern und funktional ein Smart TV auch sein mag, sollte sich jedes Unternehmen die Frage stellen, ob die Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dem Smart TV auch den Anforderungen der DSGVO genügt.

Mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung bei Smart TVs hat sich in letzter Zeit auch das Bundeskartellamt beschäftigt. Das Bundeskartellamt hat in Zusammenhang mit Smart TVs eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung eingeleitet, deren Erkenntnisse jedoch gleichwohl Relevanz für den Einsatz von smarten TV-Geräten im Unternehmen haben.

Die Sektoruntersuchung zeigt, dass ein Smart TV eine Vielzahl personenbezogener Daten sammeln kann. Beispielsweise ob und wann jemand Fernsehen geschaut hat, welche Inhalte abgespielt wurden, welche Apps genutzt werden, wo der Nutzer im Internet surft und auf was beim Surfen geklickt wird. Ferner ist es wohl möglich einzelne biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen zu erfassen und auszuwerten. Die so hinterlassenen digitalen Spuren können von den Anbietern geschäftlich genutzt werden.

Über diesen Umstand sollte sich jedes Unternehmen bewusst sein und individuell abwägen, ob die Nutzung eines Smart TVs im Unternehmen ein datenschutzrechtliches Risiko darstellt.