Bundeskartellamt: Studie zu gefälschten und manipulierten Bewertungen

Fake-Bewertungen im Internet: Veröffentlichung des Ergebnisses einer vom Bundeskartellamt durchgeführten Studie zu gefälschten und manipulierten Nutzerbewertungen.

Bundeskartellamt: Studie zu gefälschten und manipulierten Bewertungen
Bundeskartellamt: Studie zu gefälschten und manipulierten Bewertungen

06.10.2020 | IT-Recht und Datenschutz

Bewertungen als Entscheidungshilfe

Bekanntermaßen sind Bewertungen von Nutzern im Internet eine starke Entscheidungshilfe für andere (potenzielle) Kunden. Nicht nur im Online-Kauf, sondern auch z.B. bei Arbeitgebern oder Unternehmen spielen Bewertungen eine immer stärkere Rolle. Bewertungen werden gezielt als Marketing-Instrument eingesetzt (siehe dazu bereits den Artikel unter Möglichkeiten und Grenzen von Bewertungen im Internet).

Umgang mit negativen Bewertungen

Juristisch ist weitgehend geklärt, wann und mit welchen Mitteln Unternehmen gegen unliebsame und vor allem falsche Bewertungen vorgehen können. (Vertiefende Beiträge: Möglichkeiten und Grenzen von Bewertungen im InternetBGH: Keine Haftung des Produktanbieters für Kundenbewertung). Zusammenfassend gilt: Bewusst falsche Tatsachenbehauptungen müssen nicht hingenommen werden, hier kann der Betroffene einen Anspruch auf Löschung haben. Gleiches gilt für sogenannte Schmähkritik, d.h. etwa schlicht beleidigende Inhalte. Äußerungen der Meinung, auch in zugespitzter Weise, sind grundsätzlich hinzunehmen. Einzelheiten sind selbstverständlich im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, hier spielt auch eine Rolle, in welchem Rechtsgebiet man sich bewegt (so sind etwa Besonderheiten im Recht des unlauteren Wettbewerbs zu berücksichtigen, siehe Wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit wahrer Behauptungen).

Studie des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt hat mit der sogenannten Sektorenuntersuchung eine etwas andere Richtung eingeschlagen. Anlass für die durchgeführte Studie war, dass zunehmend auch gefälschte Bewertungen veröffentlicht werden. Werden die Inhalte von Bewertungen vorgegeben oder bewusst manipuliert, verfälschen sie das tatsächliche Bild über das Angebot. Die Entscheidung des Nutzers für oder gegen ein Produkt oder z.B. die Bewerbung bei einem Arbeitgeber wird so in die falsche Richtung gelenkt. Der Wettbewerb wird verzerrt, auch konkret messbare Schäden wie z.B. finanzielle Nachteile sind möglich.

Das Bundeskartellamt regt in den Ergebnissen der Studie zum einen an, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – hier geht es damit letztlich um die konsequente Verfolgung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen (siehe oben zum Umgang mit unliebsamen Bewertungen). Zum anderen regt das Bundeskartellamt an, die Portalbetreiber selbst stärker in die Pflicht zu nehmen, nicht-authentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen. Hier sieht das Amt eine Lösung darin, umfangreiche Filter einzusetzen, die über häufig bereits bestehende Wortfilter hinausgehen. So nennt das Kartellamt Optionen wie das „Machine Learning“, die Analyse von Metadaten und Authentizitätsprüfungen von Verfassern der Bewertungen zum Aufdecken der Fake-Bewertungen.

Umsetzung in der Praxis

Die Untersuchung des Bundeskartellamts fasst die bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten zusammen. Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Allerdings kann die neuerliche Veröffentlichung des Bundeskartellamts die Sensibilität für das Thema schärfen:

Setzen Portalbetreiber verstärkt die vom Bundeskartellamt vorgeschlagenen Werkzeuge ein, können die Anbieter damit die Authentizität der abgegebenen Bewertungen deutlich erhöhen. Die Qualität des eigenen Angebots kann dadurch weiter gesteigert werden.

Sind negative Bewertungen dennoch online abrufbar, haben die von diesen Bewertungen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

Die Mitteilung des Bundeskartellamts nebst weiteren Verlinkungen finden Sie hier.

Das Ergebnis der Studie ist hier direkt abrufbar.