BMJV-Studie: Einwilligung zur Datennutzung auf Websites

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Ergebnisse einer Studie vorgestellt, die das Thema Einwilligung zur Datennutzung auf Webseiten untersucht hat. Die Autoren haben zudem in einem Best-Practice-Modell vorgeschlagen, wie die notwendige Einwilligung von Nutzern eingeholt werden kann.

BMJV-Studie: Einwilligung zur Datennutzung auf Websites
BMJV-Studie: Einwilligung zur Datennutzung auf Websites

27.11.2020 | IT-Recht und Datenschutz

Auch wenn das Modell (weitere) Fragen aufwirft, lassen sich aus den Studien-Ergebnissen Anregungen ableiten, wie eine Website und insbesondere das Consent-Management gestaltet werden können.

Untersuchung rechtlicher und verhaltenspsychologischer Aspekte

Die Studie hat untersucht, wie in der Praxis die Einwilligung von Websitenutzern in die Datenverarbeitung eingeholt wird. Die Autoren der Studie haben dazu die rechtlichen Hintergründe aber insbesondere auch verhaltenspsychologische Aspekte berücksichtigt. Das Ergebnis der Studie ist in einem 178 Seiten umfassenden Abschlussbericht festgehalten.

Für Betreiber einer Website, die aufgrund der Vorgaben der DSGVO eine Einwilligung des Nutzers einholen müssen, sind die folgenden Punkte besonders relevant.

Webdesign entscheidend für die Website-Nutzer

Website-Nutzer sind laut der Studie durchaus gewillt, sich mit dem Thema Einwilligung der Datennutzung auseinander zu setzen. Entscheidend ist, wie die Website den Datenschutz konkret gewährleistet. Kernelement für die Nutzerfreundlichkeit – und im Ergebnis auch der rechtswirksamen Einwilligung – sei ein ansprechendes Webdesign.

Einwilligung im Fokus der Datenschutzaufsichtsbehörden

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der EuGH- und BGH-Entscheidungen zu „Planet 49“ ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO eines der zentralen Instrumente für die Nutzung von Daten. Je nach Art der Daten ist sie auch die einzige Möglichkeit, um Nutzerdaten verarbeiten zu dürfen. Auch das aktuelle Vorgehen von Aufsichtsbehörden zeigt, dass der Einwilligung besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist (dazu auch der Überblick von Niklas Vogt).

Das BMJV sieht die Einwilligung als „wesentliches Instrument der Datensouveränität und Selbstbestimmung“. Das klingt gut und ist auch richtig. Wichtig ist, dass die Einwilligung „informiert, differenziert und freiwillig“ erfolgt. Auch das ist richtig. Vielleicht lässt es sich etwas einfacher ausdrücken: Der Nutzer soll wissen, auf was er sich einlässt.

Wettbewerbsvorteil durch vertrauenswürdige Website

Welche Erkenntnisse liefert die Studie dazu? Die Ergebnisse der umfassenden Studie zeigen, dass Website-Anbieter, die differenzierte Einwilligungsmodelle einsetzen, von den Nutzern als wesentlich vertrauenswürdiger eingeschätzt werden, als solche Anbieter, die den Nutzern keine Wahlmöglichkeiten lassen. Dieses gesteigerte Vertrauen kann unmittelbar zu Wettbewerbsvorteilen führen. Zusammenfassend kann man also sagen: Ein vernünftig designtes Einwilligungsmanagement kann zu Wettbewerbsvorteilen führen.

Best-Practice-Modell

Die Studie legt ein Best-Practice-Modell mit Grafiken und Erläuterungen vor, an welchem sich Webdesigner orientieren können. Die einzelnen Informationen und Hintergründe dazu sind hier abrufbar (178 Seiten, grafische Umsetzung des Best-Practice-Modells ab Seite 143).

Zusammenfassend lässt sich zu dem Modell festhalten:

Es ist sicherlich aus Sicht des Nutzers wünschenswert, die Einwilligung zu einzelnen Verarbeitungsvorgängen differenziert abgeben zu können. Für Website-Betreiber wird sich in der Praxis aber die Frage stellen, ob und wie die Vorschläge der Studie umsetzbar sind. Hilfreich für Website-Betreiber und insbesondere Anbieter von Consent-Management-Tools sind sicherlich die Anregungen für „ansprechende Designs“. Ob es allerdings mit dem konkreten Vorschlag des Best-Practice-Modells sinnvoll ist, den Nutzer in mehren Schritten und damit – insbesondere bei der Nutzung über mobile Endgeräte – über etliche Klicks und Pop-Ups zum finalen Einwilligungsfenster zu führen, erscheint fraglich.

Das Thema Datenschutz und insbesondere die Einwilligung bleiben daher spannend und weiter in Bewegung. Ansprechendes und nutzerfreundliches Webdesign mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen, bleibt auch nach der Studie zwar eine Herausforderung – diese lässt sich aber bewältigen.