Mündliche Verhandlungen vor dem Patentsenat des BGHs während der Corona-Pandemie

Dr. Karsten Brandt

Dr. Karsten Brandt

Der Patentsenat beschränkt in mündlichen Verhandlungen den Zugang zum Sitzungssaal. Es sind lediglich zwei Anwälte für jede Partei zugelassen. Alle anderen interessierten Personen sollen online teilnehmen.

Mündliche Verhandlungen vor dem Patentsenat des BGHs während der Corona-Pandemie
Mündliche Verhandlungen vor dem Patentsenat des BGHs während der Corona-Pandemie

08.03.2021 | IP-Recht

Öffentliche Verhandlungen mit Kontaktbeschränkungen?

Eine der vielen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, ist die Organisation der mündlichen Verhandlung vor Gericht. In Deutschland gilt der allgemeine Grundsatz, dass eine Verhandlung "öffentlich" sein muss, wie in § 169 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festgelegt. Dies führt insbesondere in Patentsachen, für die der Zehnte Senat des Bundesgerichtshofs als zweite Instanz in Patentnichtigkeitssachen und als dritte Instanz in Patentverletzungssachen zuständig ist, zu Herausforderungen. Oft sind mehrere Rechtsanwälte, Patentanwälte, die Parteien und andere am Fall interessierte Personen beteiligt. Wie lassen sich die Kontaktbeschränkungen mit dem allgemeinen Grundsatz, dass eine Verhandlung "öffentlich" sein muss, in Einklang bringen?

Digitale Übertragung der Verhandlung

Einen möglichen Weg zeigt § 128a ZPO auf, der dem Gericht die Möglichkeit gibt, den Parteien, ihren Anwälten und Beiständen zu „gestatten", sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort aus Verfahrenshandlungen vorzunehmen. In diesem Fall werden Bild und Ton der Verhandlung in Echtzeit an diesen Ort und in den Gerichtssaal übertragen.

Der Vorsitzende Richter des Zehnten Senats des Bundesgerichtshofs, Dr. Klaus Bacher, hat seine Auffassung zu dieser Option in einem Blog veröffentlicht. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Zehnte Senat setzt diese Option um, indem er "Microsoft Teams" für eine Online-Videokonferenz nutzt. Der Kläger und der Beklagte können sich im Gerichtssaal durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt vertreten lassen. Weitere Anwälte, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Übersetzer etc. können online teilnehmen.

Beschränkung auf maximal zwei Anwälte pro Partei

Die jüngste Erfahrung mit mündlichen Verhandlungen vor dem Zehnten Senat ist, dass die Anwesenheit im Gerichtssaal tatsächlich strikt auf zwei Anwälte pro Partei beschränkt ist. Die soeben erwähnte Möglichkeit, den Parteien und ihren Anwälten zu "gestatten", sich während der Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten, wird also so interpretiert, dass – mit Ausnahme von zwei Anwälten pro Partei – alle anderen zwingend während der Verhandlung dem Gerichtssaal fernbleiben müssen.

Ob die Beschränkung des physischen Zugangs zum Gerichtssaal im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe steht, dass die Verhandlung "öffentlich" sein muss, dürfte in Zukunft für interessante Diskussionen sorgen.