Dr. Rainer Kohlhammer  LUTZ | ABEL

Partner | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht | Wirtschaftsmediator | Lehrbeauftragter der Universität Karlsruhe | Lehrbeauftragter der Sparkassenakademie Bayern und Baden-Württemberg

Dr. Rainer Kohlhammer

Dr. Rainer Kohlhammer  LUTZ | ABEL

Profildetails

Dr. Rainer Kohlhammer berät und vertritt sowohl private und öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer in allen Fragen des Zivilen Baurechts. Auch wirkt er bei Vertragsverhandlungen und -gestaltungen im Zivilen Baurecht und Immobilienrecht (Kauf und Miete) mit. Als Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter sowie Schiedsgutachter nach SL Bau überzeugt er als juristischer Berater sowie als Streitlöser, insbesondere durch ein hohes Maß an technischem Verständnis und Erfahrung in der Zusammenarbeit verschiedener Projektbeteiligter.

Aufgrund seiner Expertise und langjährigen Erfahrung ist er zudem ein gefragter Referent und Lehrbeauftragter in seinem Fachgebiet.

  • Privates Baurecht
  • Immobilienwirtschaftsrecht
  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Wirtschaftsmediation
  • Schiedsverfahren
  • Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht (2019 – 2024), Immobilienwirtschaftsrecht (2016 – 2024) und Konfliktlösung (2024) in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland & EMEA 2020: Empfohlener Anwalt
  • JUVE Handbuch 2016 | 2017: Oft empfohlener Anwalt
  • Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsrichter, Schiedsgutachter nach SL Bau seit 2017
  • Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, 2015
  • Lehrbeauftragter der Sparkassenakademie Bayern und Baden Württemberg seit 2014, für Vergabe- und Vertragsrecht an der Universität Karlsruhe seit 2011
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2013
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2007
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 1995
  • Promotion zum Dr. jur. in Heidelberg
  • Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Montpellier
  • Laufende Beratung und Vertretung von Bauunternehmen, u.a. R. Leitner GmbH & Co. Bauunternehmung KG, Hülskens Wasserbau GmbH & Co. KG, Hofmann Naturstein GmbH & Co. KG, SAR Anlagenbau GmbH, Franz Kassecker GmbH Tief- und Rohrleitungsbau und öffentlichen und privaten Auftraggebern, u.a. Stadt Dillingen, Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG
  • Führen von Vertragsverhandlungen und Laufende Beratung von Immobilienprojekten (Kauf/Verkauf und Vermietung) in Süddeutschland, u.a. für Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG, immosens GmbH und HI Wohnbau GmbH
  • Schiedsrichter und Adjudikator in diversen Verfahren

Beiträge

Handelsblatt: Deutschlands beste Anwälte 2021

"Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht in Deutschland"

Handelsblatt & Best Lawyers 2023

16.03.2020

Bau- und Immobilienrecht

Rechtliche Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Bauprojekte

Das Coronavirus breitet sich exponentiell aus und beeinflusst auch die Wirtschaft. Es ist wahrscheinlich, dass Baustellen nicht termingerecht fertiggestellt und unter anderem auch deshalb finanzielle Nachteile entstehen werden.

14.02.2020

Bau- und Immobilienrecht

Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13.01.2020 den Referentenentwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes an die deutschen Spitzenverbände versandt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis 14.02.2020 gegeben. Er sieht…

06.02.2020

Bau- und Immobilienrecht

TOP Anwälte 2020 im Baurecht

Wir gratulieren Dr. Wolfgang Abel und Dr. Rainer Kohlhammer zur Empfehlung der WirtschaftsWoche als „TOP Anwälte 2020“ im Baurecht. Außerdem ist LUTZ | ABEL im Ranking der „TOP Kanzleien 2020“ im Baurecht gelistet.

22.05.2019

Bau- und Immobilienrecht

Berechnung der Vergütung bei Nullpositionen

"Lässt der Auftraggeber einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nach Auftragserteilung vom Auftragnehmer nicht ausführen ("Nullpositionen"), kann der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach § 8 VOB/B verlangen."

22.08.2018

Bau- und Immobilienrecht

Kalkulierter Verlust ist vom Betrag her fortzuschreiben

Hat ein Auftragnehmer eine Leistungsposition mit einem geringeren Einheitspreis angeboten, als ihm selbst vom Nachunternehmer angeboten worden ist, so entspricht es dem Grundverständnis von § 2 Abs. 5 VOB/B, diesen kalkulierten Verlust betragsmäßig auf…

29.11.2017

Bau- und Immobilienrecht

§ 642 BGB- Anspruch nur für den Zeitraum des Annahmeverzugs

Der Entschädigungsanspruch des § 642 BGB erfasst keine Kosten, die trotz des Annahmeverzugs des Bestellers aber erst nach dessen Beendigung anfallen. Bei dem Entschädigungsanspruch handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, daher sind die…

14.03.2017

Bau- und Immobilienrecht

Das neue Bauvertragsrecht in Deutschland

Der Bundestag hat am 10.03.2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Es soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten. Es enthält eine Vielzahl von Neuregelungen und…

09.06.2016

Bau- und Immobilienrecht

Neues Bauvertragsrecht - Teil 1

Am 02.03.2016 hat das Kabinett den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ beschlossen. Teil 1 der Beitragsserie erläutert insbesondere Neuerungen in Titel 9 „Werkvertrag und…

17.05.2013

Bau- und Immobilienrecht

Prozessuales: Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf Anlagen führt zur Unschlüssigkeit der Klage

Eine schlüssige Klage setzt voraus, dass Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden sein zu lassen. Das ist nicht der Fall, wenn…

Besprechung mit einem LUTZ | ABEL Rechtsanwalt vor Ort

„Top-Jurist im Privaten Baurecht“

Handelsblatt & Best Lawyers 2009

Termine

24.10.2024

Nachträge bei öffentlichen Bauaufträgen

9.30 Uhr – 17.00 Uhr

27.11.2024

Erfolgreiche Verträge im Wohnungsbau

10.00 Uhr - 18.00 Uhr

Publikationen

12.02.2020Treffpunkt Kommune (Online)

Serielles Bauen: Einwandfreies Fundament

In Zusammenarbeit mit: Dr. Mathias Mantler

09.06.2016LUTZ | ABEL PDF

Neues Bauvertragsrecht - Teil 1

08.09.2015IBR 2015, 486

Bürge muss auf Verjährungseinrede hinsichtlich Hauptforderung verzichten: Klausel unwirksam!

08.09.2015IBR 2015, 484

Verjährung wird durch Kontaktaufnahme mit unzuständigem Mitarbeiter nicht unterbrochen!

04.12.2013IBR 2012, 546

BGH – Abbruch eines Bauwerks ist rechtzeitig anzukündigen!

04.12.2013IBR 2012, 3317

Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen: Teilurteil unzulässig!

04.12.2013IBR 2009, 1357

LG München I – Beitritt auf Seiten des Streitverkündungsempfängers unzulässig?

04.12.2013BauR 2012, 845 ff.

Wer trägt das Baugrundrisiko?

02.01.2012IMR 2012, 38

OLG Saarbrücken: Übertragung der Räumungspflicht – Wer haftet?