Katrin Reißenweber  LUTZ | ABEL

COUNSEL | RECHTSANWÄLTIN | FACHANWÄLTIN FÜR BAU- U. ARCHITEKTENRECHT

Katrin Reißenweber

 Katrin Reißenweber  LUTZ | ABEL

Profildetails

Katrin Reißenweber vertritt sowohl mittelständische Unternehmen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des privaten Baurechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungsprozessen sowie Honorarrechtsstreitigkeiten.

  • Privates Baurecht
  • Prozessführung
  • Bauschadensrecht
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure
  • Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL seit 2013
  • Rechtsanwältin bei einer auf das private Baurecht spezialisierten Kanzlei in München, 2006 – 2013
  • Zulassung als Rechtsanwältin, 2006
  • Studium der Rechtswissenschaften in München

Beiträge

25.10.2022

Bau- und Immobilienrecht

Keine überspannten Substantiierungsanforderungen beim Gesamtschuldnerausgleich (BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 243/19)

Die Substantiierungsanforderungen an den Vortrag zur Höhe des Anspruchs eines Bauunternehmers gegen einen Architekten auf Gesamtschuldnerausgleich dürfen nicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 243/19)

31.01.2022

Venture Capital / M&A

LUTZ | ABEL berät Circula bei EUR 12 Mio. Serie-A Finanzierungsrunde

Circula schließt erfolgreich EUR 12 Mio. Serie-A Finanzierungsrunde ab. Neben den Bestandsgesellschaftern sind als Neuinvestoren die VC-Fonds Alstin Capital, Peak (Niederlande) sowie Storm Ventures (USA) eingestiegen. LUTZ | ABEL hat Circula bei der Finanzierungsrunde…

02.11.2021

Bau- und Immobilienrecht

Schadensersatzanspruch gegen Planer bei Zahlung auf unschlüssigen Bauzeitennachtrag einer Baufirma

Ein Bauherr kann bei einem gestörten Bauablauf unter bestimmten Umständen einen unschlüssig dargelegten Anspruch einer Baufirma erfüllen und gegenüber dem verantwortlichen Planer Schadensersatz gegen Abtretung etwaiger Rückzahlungsansprüche verlangen.

16.07.2019

Bau- und Immobilienrecht

Der Widerruf des „Haustür-Architektenvertrags“

Der Architekt muss beim Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern außerhalb seiner Geschäftsräume große Sorgfalt auf die Information über das Widerrufsrecht legen.

27.09.2018

Bau- und Immobilienrecht

Streitwert bei verweigerter Wohnungsübergabe durch Bauträger

Die Bemessung des Streitwerts hat grundsätzlich erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens. Die Frage, wie er zu bemessen ist, spielt eine besondere Rolle bei Klagen, die auf die Übergabe von Wohnungen durch den Bauträger ohne…