Neues Bauvertragsrecht - Teil 1

Dr. Rainer Kohlhammer

Dr. Rainer Kohlhammer

Am 02.03.2016 hat das Kabinett den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ beschlossen. Teil 1 der Beitragsserie erläutert insbesondere Neuerungen in Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge“.

Neues Bauvertragsrecht - Teil 1
Neues Bauvertragsrecht - Teil 1

09.06.2016 | Bau- und Immobilienrecht

Am 02.03.2016 hat das Kabinett den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ beschlossen. Es wird damit gerechnet, dass dieser Entwurf Anfang 2017 als Gesetz in Kraft treten wird. Die beschlossenen Änderungen stärken vor allem die Verbraucherrechte und führen ein eigenständiges Bauvertragsrecht in das BGB ein. Zukünftig sollen vier neue Vertragsarten für spezifische Regelungen sorgen:

Mit dem Beitrag "Neues Baurecht"  informieren wir Sie insbesondere über Neuerungen in Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge“ des Buches 2 Abschnitt 8. Dr. Rainer Kohlhammer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, hat die wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Allgemeine Vorschriften (Kapitel 1) und den Bauvertrag (Kapitel 2) zusammengestellt. Maßgeblich sind die Einfügung eines eigenen Bauvertragsrechts, eines Anordnungsrechts des Auftraggebers in Bezug auf bisher nicht geschuldete Leistungen, sowie die Vergütungsfolgen dieser Anordnung und eines Kündigungsrechts aus wichtigem Grund.

In Teil 2 der Beitragsserie stellen wir Ihnen darauf aufbauend Informationen zu dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten-und Ingenieurvertrag sowie dem Bauträgervertrag zur Verfügung.

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