Balsamicoessig ist keine geschützte geografische Angabe

Balsamicoessig aus Baden-Württemberg kommt nicht aus Italien: Aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur geschützten geografischen Angabe.

Balsamicoessig ist keine geschützte geografische Angabe
Balsamicoessig ist keine geschützte geografische Angabe

16.01.2020 | IP-Recht, IT-Recht und Datenschutz

Ein Essig ist ein Essig. Ein Balsamicoessig ist ein Balsamicoessig. Baden-Württemberg ist nicht Italien und Mannheim ist nicht Modena. Diese Feststellungen überraschen nicht wirklich. Dennoch beschäftigen sich Gerichte seit nunmehr über vier Jahren damit. Nun hat der Europäische Gerichtshof (Urteil des EuGHs vom 4. Dezember 2019, Rs. C-432/18) dies in aller Ausführlichkeit als Zwischenfazit festgehalten.

Was war passiert? Kurz zusammengefasst war der Ausgangspunkt eine Klage eines Konsortiums, dem Erzeuger angehören, die einen Balsamicoessig herstellen und diesen unter der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena (g.g.A.)“ vertreiben. Diese g.g.A. ist eine sogenannte geschützte geografische Angabe, wonach Erzeugnisse nur dann mit dieser Bezeichnung versehen werden dürfen, wenn sie die entsprechenden Angaben auch tatsächlich erfüllen (geregelt ist das Ganze in der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 der Kommission vom 3. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aceto Balsamico di Modena (g.g.A.))).

Konkret und knapp bedeutet das, dass ein derart geschützter Balsamicoessig aus Modena tatsächlich ein Balsamicoessig aus Modena sein muss. Das klagende Konsortium sah seine geschützte geografische Angabe durch die Verwendung durch eine deutsche Gesellschaft verletzt, die ihrerseits Essig aus badischen Weinen erzeugt und vermarktet. Auf den Etiketten dieser Produkte schrieb die Gesellschaft u.a. „Balsamico“ oder „Deutscher Balsamico“. Dies wollte das italienische Konsortium nicht hinnehmen und forderte von der deutschen Gesellschaft Unterlassung der Bezeichnung.

Ohne auf die Einzelheiten des Rechtsstreits einzugehen, der vom Landgericht Mannheim über das Oberlandesgericht in Karlsruhe bis zum Bundesgerichtshof, von dort zum Europäischen Gerichtshof und nun wieder zurück zum Bundesgerichtshof geht, hat der Europäische Gerichtshof festgehalten, dass sich der Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ nicht auf die Verwendung der einzelnen nicht geografischen Begriffe erstreckt. Juristischer hätte man dies wohl kaum ausdrücken können. Letztendlich heißt das, dass ein Essig nun mal ein Essig ist, „Balsamico“ das entsprechende Adjektiv, welches den Essig näher beschreibt und „di Modena“ nun einmal das Gebiet der Provinzen um Modena bezeichnet. Ein Hinweis auf „Essig aus Baden-Württemberg“ ist eben kein Essig aus Modena und darf als Essig aus Baden-Württemberg bezeichnet werden (wenn er denn aus Baden-Württemberg kommt). Für den genannten Gerichtsprozess bedeutet dies, dass der deutsche Essigproduzent seinen Essig nach wie vor Essig nennen und diesen auch mit „Balsamico“ näher beschreiben darf.

Da der deutsche Produzent gar nicht behauptet hatte, dass sein Balsamico aus Modena kommt, wurde das entsprechende Ansinnen des italienischen Konsortiums nun zurückgewiesen. Eine abschließende juristische Klärung vor dem Bundesgerichtshof steht noch aus. Es dürfte aber zu erwarten sein, dass sich der Bundesgerichtshof mit den nötigen juristischen Formulierungen an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs hält und festhalten wird, dass deutscher Essig aus Baden-Württemberg kein italienischer Essig aus Modena ist.

Die nachvollziehbare und auch juristisch nicht überraschende Lehre aus dieser Angelegenheit ist: Wenn man auf seinem Flaschenetikett rein beschreibende Begriffe verwendet, die das beschreiben, was auch tatsächlich in der Flasche enthalten ist, kann sich dagegen niemand zur Wehr setzen. Für diese Erkenntnis bedurfte es offenbar bislang bereits über vier Jahre und vier unterschiedliche Gerichtsinstanzen. Dafür ist nunmehr entschieden, dass ein Essig, der einen speziellen süß-sauren Geschmack hat, zur Würzung von Gerichten verwendet und als Balsamico bezeichnet werden darf.