Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden

 Björn Weidehaas

Björn Weidehaas

Viele Unternehmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus hart getroffen. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sei aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt, dass das von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den Unternehmen ankommen wird.

Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden

17.03.2020 | Restrukturierung und Insolvenzrecht

„Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern“, erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht.

Voraussetzung für die Aussetzung sei aber, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruhe und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Eine Verlängerung aufgrund Verordnung höchstens bis zum 31.03.2021 sei möglich.