Corona: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds

 Frank Hahn

Frank Hahn

Die Bundesregierung hat einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds ins Leben gerufen, der Unternehmen und Arbeitsplätze schützen soll. Wir geben Ihnen die wichtigsten Details im Überblick.

Corona: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Corona: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds

16.04.2020 | Venture Capital / M&A

Durch Gesetz vom 27. März 2020 wurde die Errichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds können vergleichsweise große Unternehmen und bestimmte Start-ups, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind, unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen ab eine gewissen Größe. Grundsätzlich ist erforderlich, dass in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt wurden:

  1. eine Bilanzsumme von mehr als EUR 43 Mio.
  2. mehr als EUR 50 Mio. Umsatzerlöse
  3. mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Unternehmen, die zwar die Größenkriterien nicht erfüllen, jedoch in den in § 55 AWV genannten "systemkritischen" Sektoren i. S. d. § 55 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) tätig sind, können unabhängig von den Größenanforderungen gefördert werden.

Ferner können Start-ups unterstützt werden, wenn sie nach dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde mit einer Post-Money-Bewertung von EUR 50 Mio. (d.h. einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Mittel) bewertet wurden.

Für die Inanspruchnahme der Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist unter anderem ferner erforderlich, dass dem beantragenden Unternehmen keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten offenstehen und dass sie sich zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten (Art. 2 Nr. 18 AGVO) befunden haben. Schließlich muss nach Beendigung der Corona-Krise eine Fortführungsprognose bestehen.

Wie wird gefördert?

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds fördert die Unternehmen durch die folgenden Instrumente:

Antragstellung und Entscheidungsleitlinien

Zuständige Behörde für die Verhandlungen über Stabilisierungsmaßnahmen mit den Unternehmen und Ansprechpartner für die Antragsstellung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Über die Anträge wird das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Antrag des Unternehmens nach Ermessen entscheiden. Bei der Ermessensausübung sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

Länderfonds

In einzelnen Fällen haben Bundesländer vergleichbare Fonds aufgelegt.

Die Anforderungen liegen unter denjenigen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Handlungsempfehlung

Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat die Bundesregierung schlagkräftige Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen einer gewissen Größe sowie bestimmter Sektoren geschaffen. Den hilfesuchenden Unternehmen steht nunmehr eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Es lohnt sich, sich mit den Anforderungen und Instrumenten vertraut zu machen.

Sehr gerne stehen wir Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Das VC-Team und die Kontaktdaten finden Sie hier.