Videoüberwachung im Betrieb – Vorbereitung auf potentielle Fragen der Aufsichtsbehörden

 Angelika Maria Szalek

Angelika Maria Szalek

Viele Unternehmen lassen ihr Betriebsgelände von Videokameras überwachen. Manche haben sogar Kameras in den einzelnen betrieblichen Räumlichkeiten. Der Einsatz ist weit verbreitet, doch was gibt es hierbei aus aufsichtsbehördlicher Sicht im Hinblick auf die DSGVO zu beachten?

Videoüberwachung im Betrieb –  Vorbereitung auf potentielle Fragen der Aufsichtsbehörden
Videoüberwachung im Betrieb –  Vorbereitung auf potentielle Fragen der Aufsichtsbehörden

13.07.2020 | IT-Recht und Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), Herr Dr. Stefan Brink, hat diese Frage im Zuge einer Anfrage eines Bürgers auf dem Portal fragdenstaat.de beantwortet, indem er den Fragebogen zur Videoüberwachung aus den Verwaltungsunterlagen der Behörde des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit öffentlich zur Verfügung gestellt hat.

Mithilfe dieses Fragebogens können Unternehmen, die Videoüberwachung nutzen, selbst überprüfen, ob sie alle Fragen bei einem potenziellen Herantreten der Aufsichtsbehörden beantworten könnten. Damit kann dieses Dokument unternehmensintern als eine Art Checkliste verwendet werden. Zwar richtet sich der Fragebogen nur an Unternehmen aus Baden-Württemberg; es kann jedoch damit gerechnet werden, dass andere Aufsichtsbehörden ähnliche Fragen stellen würden.

Hier geht es direkt zum Fragebogen auf fragdenstaat.de