Direktvergaben über DNA-Analyseleistungen rechtswidrig

Dr. Mathias Mantler

Dr. Mathias Mantler

Die Vergabekammer Berlin hatte einen Direktauftrag des LKA Berlin an die Charité über die Erbringung von DNA-Analyseleistungen für rechtswidrig erklärt. Das Kammergericht hat in zweiter Instanz den Beschluss der Vergabekammer Berlin aufrechterhalten. LUTZ | ABEL hat Eurofins erfolgreich im Nachprüfungsverfahren gegen die Direktvergabe vertreten.

Direktvergaben über DNA-Analyseleistungen rechtswidrig
Direktvergaben über DNA-Analyseleistungen rechtswidrig

22.07.2020 | Vergaberecht

Das Land Berlin hatte vor der Vergabe die Universitätsmedizinaufgabenverordnung geändert und der Charité auch die Erbringung von DNA-Analyseleistungen als Aufgabe zugewiesen. Auf diese Weise sollte unter dem im Jahr 2016 neu geschaffenen Ausnahmetatbestand des § 108 Abs. 6 GWB ein Direktauftrag des LKA an die Charité ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens gerechtfertigt werden.

LUTZ | ABEL hat die Eurofins Medigenomix Forensik GmbH – ein Konzernunternehmen des börsennotierten Eurofins-Konzerns – erfolgreich in beiden Instanzen im Nachprüfungsverfahren gegen diese Direktvergabe vertreten. Die „Interessengemeinschaft der privaten forensischen DNA-Labore“ bestehend aus der Eurofins Medigenomix Forensik GmbH, dem IFG Institut für Forensische Genetik GmbH und dem Sachverständigen-Institut Dr. Lauk und Dr. Breitling GmbH hatte im Vorfeld auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes Details der Vergabe von DNA-Analyseleistungen an die Charité erfragt, die dann Grundlage des Verfahrens vor der Vergabekammer wurden.

Das Kammergericht hat nun rechtskräftig entschieden, dass die Voraussetzungen einer sogenannten in-state-Vergabe nach § 108 Abs. 6 GWB nicht vorliegen und auch nicht durch die Änderung der Berliner Universitätsmedizinaufgabenverordnung erreicht werden konnten. Diese Änderung sei verfassungswidrig und nichtig, weil die inmitten stehende Aufgabe der Strafverfolgung, zu deren Zwecken die DNA-Analyseleistungen dienen, eine Angelegenheit der Bundesgesetzgebung ist und es insoweit an der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin fehlte.

Zum Hintergrund: Die Entscheidung des Kammergerichts ergeht im engen zeitlichen Zusammenhang mit den Entscheidungen des EuGH vom 28.05.2020 (C-796/18) und 04.06.2020 (C-429/19) auf die jeweiligen Vorlagefragen des OLG Düsseldorf und des OLG Koblenz, die sich ebenfalls mit Auslegungsfragen in Zusammenhang mit § 108 Abs. 6 GWB und der zugrundeliegenden Vorschriften der EU-Richtlinie befassen. Damit enthält die Entscheidung des Kammergerichts wegweisende Leitlinien, die für die zukünftige Anwendung des § 108 Abs. 6 GWB relevant sind.

Eurofins Medigenomix Forensik GmbH ist ein gewerblicher Anbieter für die DNA-Analyseleistungen im Rahmen der Strafverfolgung und vertraut zum wiederholten Male auf LUTZ | ABEL.

Berater Eurofins Medigenomix Forensik GmbH

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB: Dr. Mathias Mantler, Partner, Timo Lörch

Berater Land Berlin

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB: Markus Schmidt

Berater Charité Universitätsmedizin Berlin

Lexton Rechtsanwälte GbR: Peter Michael Probst, Fabian Winters