Der Koalitionsvertrag steht – Ausblick in Sachen Compliance & Whistleblowing

Die Ampel-Koalition steht und am 24.11.2021 wurde der Vertrag vorgestellt. Die Parteien haben auch in Sachen Compliance ihre Pläne skizziert.

Der Koalitionsvertrag steht – Ausblick in Sachen Compliance & Whistleblowing
Der Koalitionsvertrag steht – Ausblick in Sachen Compliance & Whistleblowing

25.11.2021 | Compliance & Internal Investigations

Der Koalitionsvertrag sieht insbesondere (S. 111) folgendes vor:

„Unternehmensrecht

Wir schützen ehrliche Unternehmen vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Wir überarbeiten die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.

Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote. […]“

Interessant und wichtig sind folgende Punkte:

Fazit:

Bereits heute dürfen Unternehmen aller Größen Compliance nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es steht zu erwarten, dass der Gesetzgeber in nächster Zeit einige Eckpfeiler setzen wird, die in Sachen Compliance Sicherheit geben können. Aus Sicht von Vorständen, Geschäftsführern und sonstigen Compliance-Verantwortlichen ist das zu begrüßen.