Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht

Dr. Daniel Petzold

Dr. Daniel Petzold

Kartellrechtsverstöße und ihre Vermeidung sind ein wichtiges Thema für Unternehmen. Der Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen endet in der Praxis nicht mit behördlichem Eingreifen. Dieser Beitrag beleuchtet einige Entwicklungen im Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung durch Ansprüche auf Kartellschadensersatz und gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen.

Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht
Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht

03.04.2024 | Kartellrecht

Hintergrund

Kartellrechtsverstöße beeinträchtigen den Wettbewerb, was zu überhöhten Preisen, reduziertem Vertriebserfolg und entgangenem Gewinn für andere Marktteilnehmer führen kann. Geschädigte Unternehmen haben Anspruch auf Schadensersatz. Es ist ein erklärtes Ziel der europäischen Wettbewerbspolitik, die private Durchsetzung von (berechtigten) Schadensersatzansprüchen zu erleichtern. Dieses „private enforcement“ unterstützt die effektive Durchsetzung des Kartellrechts. Sowohl Verstöße gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht können vor deutschen Gerichten verfolgt werden.

Kartellschäden entstehen nicht nur durch klassische Kartellabsprachen, sondern auch durch den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, etwa in der Digitalwirtschaft.

Erleichterte Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen

Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind wichtige Regelungen verankert, um die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen zu erleichtern. Diese umfassen unter anderem die Bindungswirkung von Behördenentscheidungen, gesetzliche Vermutungen für einen kartellbedingten Schaden sowie längere Verjährungsfristen. Darüber hinaus ermöglicht das GWB eine erleichterte Gewinnung von Beweismitteln, was eine effektivere Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt. Diese Entwicklungen tragen dazu bei, die Rechte der Geschädigten leichter durchzusetzen und die Folgen von Kartellrechtsverstößen abzumildern.

Das Whitepaper „Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht – Grundlagen I Durchsetzung I Abwehr“ bietet einen Überblick über weitere relevante Punkte, die zur Stärkung der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen beitragen, sowie zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Laden Sie dieses gern herunter.

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Kartellschadensersatzansprüche durchsetzen

Wird ein Unternehmen durch einen Kartellrechtsverstoß geschädigt, ist der entstandene Schaden von den kartellbeteiligten Unternehmen zu ersetzen. Sie haften als Gesamtschuldner, d. h. jeder Rechtsverletzer auf den vollen Schaden. Ein Schaden kann sich in Form überhöhter Preise, geringeren Vertriebserfolgs und entgangenen Gewinns äußern. Ein ersatzfähiger Schaden kann selbst dann eingetreten sein, wenn keine direkten Geschäfte mit den kartellbeteiligten Unternehmen getätigt wurden. Der zurechenbare Schaden kann aus dem allgemeinen – aber kartellbedingt überhöhten – Preisniveau folgen (sogenannte Preisschirmeffekte beim Erwerb von Kartellaußenseitern).

Im Rahmen der Business Judgement Rule liegt es in der Verantwortung der Geschäftsführung, Ansprüche auf Kartellschadensersatz prüfen zu lassen. Je nach Ergebnis dieser Prüfung kann die Pflicht bestehen, Kartellschadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine gerichtliche Durchsetzung durch Klage erfolgen muss. Insbesondere in bestehenden Geschäftsbeziehungen können außergerichtliche Lösungen durch Verhandlungen erzielt werden, sofern beide Geschäftspartner bereit sind, von ihren jeweiligen Maximalpositionen abzuweichen.

Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen

Nicht jeder Verstoß gegen das Kartellrecht führt aber zwangsläufig zu Schäden bei Abnehmern und anderen Marktteilnehmern. Kartellschadensersatzansprüche können unbegründet sein und erfolgreich zurückgewiesen werden. Selbst berechtigte Ansprüche können scheitern, wenn sie nicht ausreichend begründet oder verjährt sind. Um Ansprüche erfolgreich abzuwehren, ist eine genaue Analyse des Sachverhalts und der verfügbaren Beweismittel im Einzelfall erforderlich.

Das Whitepaper „Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht – Grundlagen I Durchsetzung I Abwehr“ bietet praktische Beispiele erfolgreicher Verteidigung gegen Kartellschadensersatzansprüche. Für weitere Informationen laden Sie gern unser Whitepaper herunter.

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Ausblick

Die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen wird in Zukunft eine noch größere Rolle spielen. Angesichts der steigenden Anzahl von Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen und der fortlaufenden Entwicklung von Rechtsvorschriften, die die private Durchsetzung unterstützen, werden Unternehmen bestärkt, ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.

Für Unternehmen, die möglicherweise mit Kartellschadensersatzansprüchen konfrontiert sind, wird eine Strategie zur Risikominderung und zur Abwehr von unbegründeten Ansprüchen von entscheidender Bedeutung sein. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtanwältinnen und -anwälten und eine gründliche Analyse der Geschäftspraktiken, um sich in der Verteidigungssituation strategisch ideal aufzustellen.

Für weitere Informationen zu Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht laden Sie gerne unser Whitepaper herunter. Dieses informiert über die rechtlichen Grundlagen und über die Durchsetzung sowie Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen.

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