Grenzenloses Arbeitsrecht – Akquise von ausländischen Fachkräften

 Merle Techritz

Merle Techritz

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels in nahezu allen Branchen sind Arbeitgeber gut beraten, neben dem deutschen Arbeitsmarkt auch die Möglichkeiten der Akquise von ausländischen Fachkräften im Blick zu behalten. Die Rahmenbedingungen der Einwanderung ausländischer Fachkräfte wurden vom Gesetzgeber zuletzt durch die aktuelle Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes angepasst und behördliche Verfahren erleichtert.

Grenzenloses Arbeitsrecht – Akquise von ausländischen Fachkräften
Grenzenloses Arbeitsrecht – Akquise von ausländischen Fachkräften

07.05.2024 | Arbeitsrecht

Hintergrund

In der betrieblichen Praxis zeichnet sich der Fachkräftemangel immer deutlicher ab. Stellenbesetzungen nehmen immer mehr Zeit in Anspruch, qualifiziertes Personal ist schwer zu finden. Gleichzeitig können in internationalen Geschäftsfeldern auch bestimmte Anforderungen an Fachkompetenzen, wie z.B. Sprachkenntnisse, eine globale Personalsuche erfordern. Nach und nach öffnen sich daher immer mehr Unternehmen für eine Personalakquise über die Landesgrenzen hinaus. Findet sich ein vielversprechender Bewerber aus dem (Nicht-)EU-Ausland, stellt sich sodann sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite oft die Frage, wie möglichst kurzfristig die Einreise, der Aufenthalt und eine Arbeitstätigkeit in Deutschland realisiert werden können. Eine gute Vorbereitung auf Unternehmensseite kann den erforderlichen Onboarding-Prozess erleichtern und beschleunigen.

Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Als Antwort auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel setzte der Gesetzgeber im August 2023 eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes um, welche einige Erleichterungen für den Zugang von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland zum deutschen Arbeitsmarkt mit sich bringt.

So wurden für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung die Voraussetzungen für den Zugang zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen, insbesondere in Form der sog. Blauen Karte EU, erleichtert. Weiterhin wurde der Maximalzeitraum für eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen auf 24 Monate verlängert und eine sog. Anerkennungspatenschaft eingeführt, mit der die Durchführung von Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifizierungen nunmehr berufsbegleitend möglich sein soll. Neue Möglichkeiten bringt ab Juni 2024 die neue sog. Chancenkarte, ein nach Punktesystem erhältlicher Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland für eine Dauer von maximal einem Jahr.

Neben der grundsätzlich positiven Resonanz begegnet die Gesetzesreform bei Praktikern auch einiger Skepsis mit Blick auf die Frage, ob die gesetzlichen Neuerungen, die auf dem Papier zunächst begrüßenswerte Erleichterungen versprechen, mit den Personalkapazitäten der Ausländerbehörden auch tatsächlich bewältigt werden können. Inwieweit ein Mangel an qualifiziertem Personal in der Migrationsverwaltung selbst unmittelbar zu einer Ausbremsung der erhofften Beschleunigung führen wird, bleibt insoweit abzuwarten.

Praxistipps für Arbeitgeber

Für die zukünftige Personalsuche wird es sich für die meisten Arbeitgeber auszahlen, sich rechtzeitig über die bestehenden Möglichkeiten der Akquise von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zu informieren, um bei Bedarf auch kurzfristig im Rahmen eigener Stellenbesetzungen agieren zu können. Eine Vorbereitung interner Prozesse kann zeitliche Abläufe und notwendige behördliche Verfahren für die Einstellung einer Fachkraft aus dem Ausland vereinfachen und im Interesse beider Parteien beschleunigen. Insbesondere ein Überblick über die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen, welche in Abstimmung mit oder ggf. mit Vollmacht von einer akquirierten Fachkraft kurzfristig für die behördlichen Visums- und Anerkennungsverfahren benötigt werden, sowie die Implementierung interner Onboarding-Programme für Mitarbeiter aus dem Ausland (z.B. mit vorbereiteten Übersetzungen) verhelfen Arbeitgebern zu einem professionellen Integrationsprozess.

Weiterhin können Arbeitgeber bereits vorab interne Entscheidungen darüber treffen, inwieweit das Unternehmen z.B. Kosten für die erforderlichen Behördenverfahren übernehmen oder darüber hinaus organisatorische oder finanzielle Unterstützungen für die Wohnungssuche oder Sprachkurse anbieten möchte.

Gern unterstützen wir bei Bedarf im Rahmen der erforderlichen internen und externen Prozesse bei der Akquise von ausländischen Fachkräften.