IT & DATEN-RECHT KOMPAKT: KI-VERORDNUNG – Innovatives Regelungswerk oder Compliance-Labyrinth?
Die KI-Verordnung wurde am 13. März 2024 vom EU-Parlament gebilligt und hat damit eine bedeutende Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Sie ist das erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz.
Der risikobasierte Ansatz der KI-Verordnung unterscheidet zwischen verbotenen Praktiken im KI-Bereich (unannehmbares Risiko), Hochrisiko-KI-Systemen, KI-Systemen, die für die Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind (begrenztes Risiko) und Systemen mit minimalen Risiken. Je nach Risikostufe gelten Verbote, Dokumentations-, Berichterstattungs- und Risikomanagementanforderungen.
Anbieter, „Importeure“ und Betreiber müssen sich fragen, ob ihr jeweiliges KI-System in eine der Kategorien fällt. Hierbei stellen sich komplexe Abgrenzungsfragen, da die Definitionen nicht trennscharf sind. Die je nach Risikostufe mehr oder weniger umfassenden Pflichten sollten frühzeitig mitgedacht werden, um ein böses Erwachen mit Inkrafttreten der Verordnung zu vermeiden.
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