Urkalkulation und tatsächlich erforderliche Kosten – Aktuelles zu Nachtragsansprüchen
Sowohl das BGB als auch die durch den Bundesgerichtshof „revolutionierte“ Rechtsprechung zur Berechnung von Nachträgen bei VOB/B-Verträgen stellt nicht mehr ohne Weiteres auf die Urkalkulation ab. Wenn nicht vertraglich vereinbart ist, dass diese hinterlegt wird, ist auf die tatsächlich erforderlichen Kosten abzustellen. Das Seminar erläutert beide Berechnungsarbeiten und insbesondere, welche Nachweise durch den Auftragnehmer für einen prüfbaren Nachtrag vorzulegen sind.
- Unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten von Nachträgen bei BGB- und VOB/B-Verträgen
- Urkalkulation vs. Tatsächlich erforderliche Kosten
- Notwendige Nachweise für einen prüfbaren Nachtrag
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