Onlineshops und -marktplätze: Neue Abmahnfallen vermeiden

 Niklas Vogt

Niklas Vogt

Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht hat zu einer Reihe wichtiger Neuerungen für den E-Commerce geführt. Das Abmahnpotential ist hoch, weshalb wir die wichtigsten Neuerungen und To-Dos in diesem Beitrag aufzeigen.

Onlineshops und -marktplätze: Neue Abmahnfallen vermeiden
Onlineshops und -marktplätze: Neue Abmahnfallen vermeiden

05.08.2022 | IP-Recht, IT-Recht und Datenschutz

In unserem kürzlich veröffentlichten Beitrag zum Gesetz für faire Verbraucherverträge hatten wir darauf hingewiesen, dass unseren Informationen nach bereits erste Verbraucherzentralen Abmahnungen wegen der seit dem 1. Juli 2022 geltenden Pflicht zur Implementierung eines Kündigungsbuttons versenden. Dies verdeutlicht, wie schnell eine nicht erfolgte Umsetzung der neuen Pflichten für Unternehmen zur Gefahr werden kann.

Nicht minder relevant ist für E-Commerce-Unternehmen vor diesem Hintergrund die Umsetzung des am 28. Mai 2022 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. In Teilen ähneln die neuen Pflichten für Unternehmen denen, die die sogenannte Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) schon 2020 für das Verhältnis von Plattform zu den dort anbietenden Unternehmen festgeschrieben hat (unseren Blogbeitrag zur P2B-Verordnung finden Sie hier).

Die neuen Regelungen betreffen nun das Verhältnis von Unternehmen zu Verbrauchern. Die für E-Commerce-Unternehmen wichtigsten Neuerungen, To-Dos und Risiken möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag vorstellen:

1. Was ist neu?

2. Was ist zu tun?

3. Was droht bei Verstößen?

Gesetz für faire Verbraucherverträge: „Kündigungsbutton“ und sonstige Anforderungen

Gesetz für faire Verbraucherverträge: „Kündigungsbutton“ und sonstige Anforderungen

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat Unternehmen weitere Pflichten auferlegt. Die ersten Verbraucherzentralen mahnen nach unseren Informationen bereits fehlende Kündigungsbutton ab. Ein guter Grund sich mit der Umsetzung der Vorgaben genauer auseinanderzusetzen. | Co-Autor: Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lars Howe