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Dr. Robert
Castor
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Kompetenzen
Reputation
Vita
Dr. Robert Castor ist seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn bei LUTZ | ABEL im Bau- und Immobilienrecht tätig. Im Jahr 2008 hat er den Aufbau und die Leitung des Hamburger Standortes übernommen. In fachlicher Hinsicht ist er für seine Expertise in der Beratung großer Infrastrukturprojekte bekannt und wird regelmäßig mit der baubegleiteten Beratung solcher Großprojekte mandatiert. Daneben vertritt er seine Mandanten in einer Vielzahl von Bauprozessen - oftmals mit Streitwerten im Millionen-Bereich.
- Bau- und Immobilienrecht
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Prozessführung
- Mietrecht
- Bauträgerrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- JUVE Handbuch 2023 | 2024 und 2024 | 2025 : Oft empfohlener Anwalt
- Handelsblatt & Best Lawyers 2019 – 2024: Einer der besten Rechtsanwälte im Baurecht in Deutschland
- Legal 500 Deutschland 2023: Empfohlener Anwalt
- Legal 500 Deutschland und EMEA 2016, 2017, 2020: Empfohlener Anwalt
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2009
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006
- Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2003 in München, seit 2008 in Hamburg
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2003
- Promotion zum Dr. jur. in Würzburg
- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und London
Einer der besten Rechtsanwälte im Bereich Baurecht in Deutschland.
Beiträge
25.06.2018
Bau- und Immobilienrecht
Mietvertrag: vorzeitige Kündigung bei Verstoß gegen die Schriftform
Präzise, pragmatisch, lösungsorientiert, Top-Anwalt.
Anwalt, der die technischen Zusammenhänge schnell erfasst.
präsent bei ÖPP-Projekten im Straßenbau
Publikationen
01.12.2015 | IMMRRS 2014, 1574
Minderung nach vorbehaltloser Ausübung einer Verlängerungsoption?
27.03.2013 | IMR 2013, 329
Schriftformvorsorgeklausel im Mietvertrag ist wirksam!
30.04.2012 | IMR 2012, 22
Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlungen bei Eigentumswechsel!
30.04.2012 | IMR Online, Werkstatt-Beitrag
Unwirksamer Mietvertrag: Kein Raum für Freistellungsverpflichtung!
30.04.2011 | IMR Online, Werkstatt-Beitrag
Nachvertragliche Mitwirkungspflichten können auch Dritte treffen!
30.04.2011 | IMR 2011, 326
Pflicht des Vermieters zur Wasserversorgung auch nach Beendigung des Mietvertrags?
20.09.2010 | IMR 2010, 368
Duldungspflicht des Mieters bei Installation zusätzlicher Wärmezähler!
20.09.2010 | IMR 2010, 426
Flächenberechnung beim Mietvertrag: Falsche Bezeichnung schadet nicht!
20.09.2010 | IMR Online
Projektentwicklung: Rücktritt des Vermieters vom Mietvertrag wegen Scheitern des Projekts!
16.12.2007 | Münchener Vertragshandbuch, C.H.BECK, 2007
Gebäudemanagement