Experten im Bau- und Immobilienrecht

LUTZ | ABEL betreut im Bereich Bau- und Immobilienrecht zahlreiche herausragende regionale und überregionale Mandate. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über weitreichende Erfahrungen in allen Bereichen des Privaten Baurechts und Immobilienwirtschaftsrechts. Technisches Verständnis, umfangreiche Markt- und Branchenkenntnisse, ein breites Netzwerk sowie interdisziplinär aufgestellte Teams runden unser Profil ab.

Sie bestimmen den Beratungsumfang: Wir beraten Sie in Einzelfragen, begleiten Sie bei langfristigen Projekten und vertreten Ihre Interessen bei Bedarf auch vor Gericht.

Unsere Leistungen im Bau- und Immobilienrecht

Privates Baurecht für Auftraggeber
  • Gründung von Projektgesellschaften, Joint Ventures, finanzierungsrechtliche Beratung
  • Gestaltung von Generalplaner-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
  • Gestaltung von GÜ-, GU-, Einzelgewerke- und Nachunternehmerverträgen
  • Bauträgerrecht
  • Gestaltung von PPP/ÖPP-Verträgen
  • Juristisches Projektmanagement (Nachtrags-, Bauzeit- und Mängelmanagement)
  • Beratung bei der Versicherung von Bauprojekten und Immobilien
  • Durchführung von Mediation, Schlichtung, Adjudikation
  • Führen von gerichtlichen Verfahren und Schiedsgerichtsverfahren
  • Erstellung von Stellungnahmen und Rechtsgutachten
  • Übernahme von Mediatoren-, Schlichter-, Adjudikatoren- oder Schiedsrichterämtern
Privates Baurecht für Auftragnehmer
  • Gründung von Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures
  • Gestaltung von Generalplaner-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
  • Honorarrecht und Haftungsrecht für Architekten und Ingenieure
  • Gestaltung von Bauverträgen und Nachunternehmerverträgen
  • Sicherheitenrecht (Einbehalte, Bürgschaften etc.)
  • Nachtragsmanagement (Leistungsänderungen, Bauzeit, gestörte Bauabläufe)
  • Beratung bei Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beratung bei Schadensfällen und zur Versicherung von Bauleistungen
  • Beratung im Bauarbeitsrecht
  • außergerichtliche Konfliktbeilegung (Mediation, Schlichtung, Adjudikation)
  • Vertretung in Gerichts- sowie in Schiedsgerichtsverfahren
  • Übernahme von Mediatoren-, Schlichter-, Adjudikatoren- oder Schiedsrichterämtern
Immobilienwirtschaftsrecht
  • Immobilienbezogene Projektentwicklung
  • Beratung zur Baurechtsschaffung (Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Baugenehmigungen)
  • Immobilienbezogene Due-Diligence
  • Gestaltung und Verhandlung von Immobilientransaktionen (Asset Deal und Share Deal)
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung zu Öffentlich-Private-Partnerschaft- (ÖPP-) Modellen
  • Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften und Joint-Ventures
  • Immobilienbezogenes Gesellschaftsrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen
  • Beratung zur Schaffung von Grundstücksrechten (Dienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufsrechte etc.)
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Wohnungsmietrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen, Pachtverträgen, Leasingverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Service- und Facility-Management-Verträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Maklerverträgen

24.10.2024

Bau- und Immobilienrecht

Hoffnungsschimmer für Auftragnehmer? – Neues aus Berlin zur Bauzeitenverschiebung (KG, Urteil vom 27.08.2024, Az. 21 U 128/23)

Nach einem aktuellen Urteil des KG Berlin kann ein Anspruch i. S. v. § 2 Abs. 5 VOB/B bestehen, wenn der Auftraggeber die Bauzeit verschiebt. Das soll selbst dann gelten, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer lediglich über Verzögerungen von Vorgewerken unterrichtet. Damit geht das KG über die Rechtsprechung des BGH hinaus und erleichtert so die Durchsetzung von Bauzeitansprüchen für Auftragnehmer.

11.10.2024

Bau- und Immobilienrecht

Für Erwerber: Ansprüche gegen die Bauträger-Bank, wenn der Bau steckenbleibt

Aus einer Freistellungserklärung kann der Erwerber von der Bank des Bauträgers die Löschung des vorrangigen Grundpfandrechts oder eine anteilige Kaufpreisrückzahlung verlangen, wenn das Bauvorhaben nicht vollendet wird. Sie schützt den Erwerber auch vor einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück durch die Bank. (Co-Autorin: Eline-Sophie Holtz)

10.09.2024

Bau- und Immobilienrecht

Architektur im Zwiespalt zwischen erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung

Die HOAI unterstellt der Architektur Grundleistungen, die eine konkrete Prüfung der Rechtslage erfordern. Dass damit unweigerlich ein Haftungsrisiko des Architekten besteht, verdeutlichte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.11.2023, Az. VII ZR 190/22.

30.04.2024

Bau- und Immobilienrecht

Widerrufsbelehrung auch bei Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen

Verbrauchern kann ein Widerrufsrecht sowohl beim Kauf einer standardisierten Photovoltaikanlage mit Montagepflicht als auch im Rahmen eines Werkvertrages im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage zustehen. Die Folgen für den Unternehmer können schwerwiegend sein, wenn dieser versäumt, den Verbraucher über das Widerrufsrecht zu belehren. Die Widerrufsfrist des Verbrauchers verlängert sich, und damit steigt das Risiko einer Rückabwicklung des Vertrags auf Kosten des Unternehmens erheblich.

23.04.2024

Bau- und Immobilienrecht

Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei zeitlich versetzter Auftragserteilung

Der VII. Zivilsenat des BGH (Az. VII ZR 151/22) hat mit Urteil vom 06.07.2023 entschieden, dass ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB nicht vorliegt, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot „erst“ am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen annimmt. Ein Widerrufsrecht besteht in einem solchen Fall nicht.

17.04.2024

Bau- und Immobilienrecht

Neuer Gestaltungsspielraum bei Beschlüssen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (BGH mit Urteilen vom 22. März 2024 – Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23)

Interessant für die Neuverteilung von Erhaltungskosten in Mehrhausanlagen: Der BGH erklärt bei Beschlüssen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die erstmalige Kostenbelastung oder -befreiung von Eigentümern für zulässig. Eine Regelung gleichgelagerter Folge-maßnahmen ist bei dem Beschluss von Einzelmaßnahmen nicht erforderlich.

18.03.2024

Bau- und Immobilienrecht

Unwirksame Vertragsstrafe bei Bezug auf Auftragssumme

Nach dem BGH (Urteil vom 15. Februar 2024 – VII ZR 42/22) ist eine vom Auftraggeber in einem Einheitspreisvertrag verwendete Vertragsstrafenklausel unwirksam, wenn sie an die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme anknüpft.

16.02.2024

Vergaberecht, Bau- und Immobilienrecht

Knapp 14 Millionen Euro für die Bildung: LUTZ | ABEL begleitet Neubau der Gemeinschaftsschule in Waghäusel in Modulbauweise

Eine zweizügige Gemeinschaftsschule wird in Modulbauweise auf dem bestehenden Schulcampus bis zum Schuljahresbeginn im September 2025 nach den Plänen des Verfahrensgewinners errichtet. Die Kosten liegen mit 13,8 Mio. Euro etwa 3,8 Mio. Euro unter der Kostenschätzung. LUTZ | ABEL berät die Projektpartner bei dem Bauprojekt umfassend vergabe- und vertragsrechtlich.

14.02.2024

Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Venture Capital / M&A, Vergaberecht, Öffentliches Recht, Commercial

LUTZ | ABEL ist Top Kanzlei in 4 und Führende Kanzlei in 8 Praxisbereichen bei The Legal 500

LUTZ | ABEL ist Top Kanzlei in 4 und Führende Kanzlei in 8 Praxisbereichen bei The Legal 500. Wir freuen uns, in vielen Bereichen wieder und in einigen neu empfohlen worden zu sein. Alle vier Standorte sind in Tier 1 oder 2 des City Focus gelistet. Insgesamt werden 16 Anwälte im Kommentar von Legal 500 Deutschland namentlich für ihren herausragenden Beitrag zu den jeweiligen Praxen erwähnt, 31 unserer Anwälte werden empfohlen, drei davon sogar als Führende Namen. Herzlichen Glückwunsch an alle!

08.01.2024

Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Immobilienrecht, IP-Recht, IT-Recht und Datenschutz, Litigation und Arbitration

LUTZ | ABEL ernennt eine Partnerin und einen Partner sowie drei Senior Associates aus den eigenen Reihen

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BAU- UND IMMOBILIENRECHT