VEREINSRECHT UND VERBANDSRECHT
VEREINT IM VEREIN
PARTNER | RECHTSANWALT | FACHANWALT FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
OF COUNSEL | RECHTSANWALT
LUTZ | ABEL berät Vereine und Verbände aller Art. Das gilt insbesondere für Vereine in der Organisationsform als Großverein mit Untergliederungen (Gesamtverein) oder als gestufter Vereinsverband mit mehreren Ebenen. Ebenso zählen korporative Mitglieder und natürliche Personen als Mitglieder solcher Vereine und Verbände zu unseren Mandanten. Ferner beraten wir Vorstände und andere Organpersonen in fakultativen Gremien von Vereinen und Verbänden.
Unsere Beratung umfasst alle Bereiche des Vereinsrechts und Verbandsrechts. Dies beginnt mit der Gründung des Vereins oder der Erweiterung bestehender Strukturen. Des Weiteren betrifft die anwaltliche Begleitung laufende organisationsrechtliche Fragen, etwa Satzungsänderungen oder Umstrukturierungen, sowie die rechtssichere Durchführung wiederkehrender Akte des Binnenlebens (wie Versammlungen, Wahlen und Sitzungen) bis hin zur Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten vor Schiedsgerichten oder den ordentlichen Gerichten. Im Vorfeld von Streitigkeiten sind wir als Gutachter tätig. Außerdem können unsere Experten als Schiedsrichter benannt werden.