Experten im Kartellrecht, Beihilferecht und der Investitionskontrolle

Die Praxisgruppe Kartellrecht von LUTZ | ABEL berät und unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund um das Thema Wettbewerb. Wir verfügen über jahrelange praktische Erfahrung in allen Bereichen des deutschen und des EU-Kartellrechts sowie seinen verwandten Rechtsgebieten, wie dem Beihilferecht und der Investitionskontrolle.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, damit unsere Mandanten ihre Projekte in Einklang mit kartellrechtlichen Vorgaben erfolgreich umsetzen können. Bei Bedarf arbeiten wir mit renommierten Wettbewerbsökonomen zusammen.

Whitepaper Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht

Kartellrechtsverstöße schwächen den Wettbewerb und verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Petzold wirft in seinem Whitepaper Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht einen Blick auf die aktuellen Herausforderungen in diesem Bereich.

Jetzt Whitepaper zum Kartellschadensersatz herunterladen

Soforthilfe bei Durchsuchungen

Im Falle einer Durchsuchung durch Bundeskartellamt oder EU-Kommission können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen sofort und vor Ort im süddeutschen Raum. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail:

Notfallnummer: +49 89 544 147-7888

Notfall E-Mail: durchsuchung@lutzabel.com

Unsere Leistungen im Kartellrecht, Beihilferecht und der Investitionskontrolle

Kartellverfahren

Unsere Beratung umfasst insbesondere Kronzeugenanträge für Unternehmen und Mitarbeiter und die Vertretung in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren und sich eventuell anschließenden gerichtlichen Überprüfungen von Entscheidungen der Kartellbehörden.

Kartellschadensersatz | Prozessführung

Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen Ansprüchen, Regressforderungen und bei der einvernehm­lichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Wir setzen Ansprüche gegen Unternehmen durch, die ihre Marktmacht missbräuchlich ausnutzen.

Kooperationen | Vertriebskartellrecht

Wir erstellen Einschätzungen für eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung von Vertriebs- und Lieferverträgen, beraten zu selektiven Vertriebssystemen und zu allen Formen der Kooperation von Wettbewerbern, von der Zusammenarbeit bei Forschung & Entwicklung bis hin zur Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Arbeitsgemeinschaften.

Deutsche und EU-Fusionskontrolle

Wir prüfen weltweite Anmeldepflichten von Zusammenschlussvorhaben unserer Mandanten und melden Vorhaben beim Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission an. Wir koordinieren Anmeldungen im Ausland mit Unterstützung von Partnerkanzleien.

Investitionskontrolle

Der Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen in Deutschland kann nach deutschem Außenwirtschaftsrecht meldepflichtig sein. Wir prüfen die Vorhaben unserer Mandanten auf Meldepflichten und führen falls erforderlich das entsprechende Verfahren durch.

Beihilfen | Drittstaatliche Subventionen

Für unsere Mandanten strukturieren wir Zuwendungen, um Notifizierungspflichten auszuschließen. Falls erforderlich notifizieren wir Fördervorhaben bei der Europäischen Kommission und verteidigen gegen Rückforderungen oder Beschwerden. Wir prüfen Anmeldepflichten nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung und führen falls erforderlich das entsprechende Meldeverfahren durch.

Kartellrechts-Compliance

Wir unterstützen unsere Mandanten bei internen Untersuchungen und verfügen über langjährige Erfahrung bei Schulungen zum Kartellrecht und simulierten Durchsuchungen (mock dawn raids). Auch für die Konzeption und Umsetzung von Compliance Management Systemen sind wir der richtige Ansprechpartner.

04.10.2024

Kartellrecht

Vorsicht bei Abwerbeverboten – Zur Reichweite des Kartellverbots

Arbeitsmärkte sind nicht vom Schutz des Kartellrechts ausgenommen. Beschränkungen des Wettbewerbs bei der Nachfrage nach Personal können gegen Kartellrecht verstoßen und Bußgelder nach sich ziehen.

09.09.2024

Kartellrecht

Digitales Kartellrecht nimmt weiter Fahrt auf – BGH bekräftigt Bundeskartellamt gegen Amazon

Der Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 23. April 2024 bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB zukommt (Az. KVB 56/22).

03.04.2024

Kartellrecht

Kartellschadensersatz aus Unternehmenssicht

Kartellrechtsverstöße und ihre Vermeidung sind ein wichtiges Thema für Unternehmen. Der Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen endet in der Praxis nicht mit behördlichem Eingreifen. Dieser Beitrag beleuchtet einige Entwicklungen im Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung durch Ansprüche auf Kartellschadensersatz und gibt einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen.

03.08.2023

Kartellrecht

11. GWB-Novelle 2023 – Das Bundeskartellamt wird aufgerüstet!

Die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“) ist beschlossene Sache. Die Durchsetzung des Kartellrechts durch das Bundeskartellamt wird intensiviert. Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

28.07.2023

Kartellrecht

Die EU-Drittstaatensubventionsverordnung – Auswirkungen auf die Transaktionspraxis

Die EU-Kommission schützt den Binnenmarkt. Bislang fokussierte sie sich auf EU-Kartellrecht und -Beihilferecht. Nun rücken auch Subventionen von Nicht-EU-Staaten ins Visier, mit großen Konsequenzen - nicht nur auf die Transaktionspraxis.

09.12.2021

Kartellrecht

Update Kartellrecht: Pflichtlektüre für Genossenschaften, Einkaufs- und Vertriebskooperationen!

Das Bundeskartellamt hat Leitlinien für das Genossenschaftswesen veröffentlicht, die wichtige Hinweise zur kartellrechtlichen Beurteilung der Tätigkeiten von Genossenschaften enthalten, aber auch für Einkaufs- und Vertriebsgemeinschaften sehr relevant sind.

16.11.2021

Kartellrecht

Neue Leitlinien des Bundeskartellamts zum Kronzeugenprogramm

Ein Kartellbußgeld kann für Kronzeugen vollständig erlassen oder zumindest erheblich reduziert werden. Das Bundeskartellamt hat in den neuen Leitlinien die Voraussetzungen des Kronzeugenprogramms konkretisiert.

26.02.2021

Kartellrecht

10. GWB-Novelle: Compliance lohnt sich (jetzt noch mehr)!

Bei der Zumessung von Kartellbußgeldern können ab sofort Compliance-Maßnahmen, die vor oder nach einem Kartellverstoß getroffen wurden, bußgeldmindernd berücksichtigt werden. Dies gilt sogar für „gescheiterte“ Compliance-Maßnahmen.

19.02.2021

Kartellrecht

Quo vadis, Kartellverfolgung? Kronzeugen, Whistleblower & Algorithmen

Das Kronzeugenprogramm des Bundeskartellamtes wurde im Rahmen der 10. GWB-Novelle kodifiziert. Außerdem erprobt das Amt neue Ermittlungsansätze zur Aufdeckung von Kartellen und will das digitale Hinweisgebersystem für Whistleblower ausbauen.

11.02.2021

Kartellrecht

Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Digitalkonzerne

Die 10. GWB-Novelle ist am 19.01.2021 in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel besteht darin, marktmächtige Digitalkonzerne künftig frühzeitiger und „schärfer“ kontrollieren zu können.