STIFTUNGS- UND GEMEINNÜTZIGKEITS-

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Experten für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

In einer Zeit globaler Herausforderungen, sozialer Umbrüche und wachsender gesellschaftlicher Verantwortung gewinnen Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen zunehmend an Bedeutung. Sie sind tragenden Säulen des zivilgesellschaftlichen Engagements und leisten wertvolle Beiträge in Bereichen wie Bildung, Umwelt, Gesundheit, Kultur und sozialer Gerechtigkeit.

Gleichzeitig eröffnen sie Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, langfristig Wirkung zu entfalten – unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Durch klug strukturierte Stiftungen lassen sich Vermögen sichern, Werte bewahren und generationsübergreifende Impulse setzen.

Familien- und Unternehmensstiftungen nehmen dabei eine besondere Rolle ein: Familienstiftungen helfen dabei, Vermögen dauerhaft in der Familie zu halten, Streitigkeiten in der Erbfolge zu vermeiden und wirtschaftliche Grundlage über Generationen zu sichern. Unternehmensstiftungen wiederum sind ein bewährtes Instrument, um unternehmerische Kontinuität zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und den langfristigen Fortbestand des Unternehmens im Sinne des Gründers zu sichern - unabhängig von persönlichen Lebensphasen und Nachfolgefragen.

Eine besonders interessante Rolle spielen als gemeinnützig anerkannte Stiftungen und GmbHs.

Auch in Zukunft werden Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen eine zentrale Position einnehmen, um Innovationen zu fördern, soziale Lücken zu schließen und gesellschaftlichen Zusammenhang zu stärken.

Kompetente Beratung im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht 

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte rechtliche Beratung im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht – individuell, praxisnah und zukunftsorientiert. Wir begleiten Sie mit unserer umfassenden Expertise bei der Errichtung und Gestaltung von Stiftungen ebenso wie bei der laufenden rechtlichen Betreuung und der Kommunikation mit Finanz- und Aufsichtsbehörden.

Wir beraten gemeinnützige Organisationen, Stifterinnen und Stifter, gemeinnützige GmbHs sowie Vereine. Wir verwirklichen Ihre gemeinnützigen und stifterischen Anliegen rechtlich sicher und nachhaltig.

Wir bieten Familien rechtliche Unterstützung bei der Gründung und Strukturierung von Familienstiftungen, um Vermögen zu sichern, Nachfolgefragen zu regeln und generationsübergreifende Werte zu bewahren.  Ebenso begleiten wir Unternehmen bei der Gründung und individuellen Ausgestaltung ihrer Unternehmensstiftung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Gründung und rechtliche Strukturierung von Stiftungen (Familienstiftungen, Unternehmensstiftungen, gemeinnützige Stiftungen und Treuhandstiftungen)

  • Erstellung und Prüfung von Stiftungssatzungen, Satzungsänderungen und 

  • Anerkennungsverfahren vor den Stiftungsbehörden

  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung

  • Rechtliche Gestaltung beim Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge

  • Unterstützung bei Umstrukturierungen, Zusammenschlüsse oder Auflösungen

  • Rechtliche Begleitung bei der Mittelverwendung und Förderpraxis

  • Vertretung gegenüber der Stiftungsaufsicht

  • Beratung von Stiftungsorganen bei internen und externen Streitigkeiten

18.11.2025

Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Verwaltungsaufwendungen bei Stiftungen – gibt es ein Sparsamkeitsgebot?

Die Frage des Verhältnisses zwischen denjenigen Geldern einer (u. a. gemeinnützigen) Stiftung, welche unmittelbar in die Zweckförderung fließen, und sonstige, die nicht echte Zweckkosten sind (sogenannte Verwaltungsaufwendungen) ist auch durch das neue, bundeseinheitlich geregelte Stiftungsrecht nicht beantwortet.

11.11.2025

Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Die Familienstiftung - ein sinnvolles Gestaltungsmodell?

Die Errichtung einer Familienstiftung und die Einbringung von Familienvermögen ist neuer-dings gewissermaßen „en vogue“. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass eine der-artige Entscheidung nicht vorschnell getroffen werden darf. Vielmehr erfordert dieses Vor-haben eine sorgfältige Abwägung der Motive und Ziele des Mandanten, um kein böses Er-wachen zu provozieren.

TEAMPLAYER IM BEREICH
Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht