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Experten für Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
In einer Zeit globaler Herausforderungen, sozialer Umbrüche und wachsender gesellschaftlicher Verantwortung gewinnen Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen zunehmend an Bedeutung. Sie sind tragende Säulen des zivilgesellschaftlichen Engagements und leisten wertvolle Beiträge in Bereichen wie Bildung, Umwelt, Gesundheit, Kultur und sozialer Gerechtigkeit.
Gleichzeitig eröffnen sie Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, langfristig Wirkung zu entfalten – unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Durch klug strukturierte Stiftungen lassen sich Vermögen sichern, Werte bewahren und generationsübergreifende Impulse setzen.
Familien- und Unternehmensstiftungen nehmen dabei eine besondere Rolle ein: Familienstiftungen helfen dabei, Vermögen dauerhaft in der Familie zu halten, Streitigkeiten in der Erbfolge zu vermeiden und die wirtschaftliche Grundlage über Generationen hinweg zu sichern. Unternehmensstiftungen wiederum sind ein bewährtes Instrument, um unternehmerische Kontinuität zu gewährleisten, Arbeitsplätze zu erhalten und den langfristigen Fortbestand des Unternehmens im Sinne des Gründers zu sichern - unabhängig von persönlichen Lebensphasen und Nachfolgefragen.
Eine besonders interessante Rolle spielen gemeinnützig anerkannte Stiftungen und gGmbHs.
Auch in Zukunft werden Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen eine zentrale Position einnehmen, um Innovationen zu fördern, soziale Lücken zu schließen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Kompetente Beratung im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
Unsere Kanzlei bietet spezialisierte rechtliche Beratung im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht – individuell, praxisnah und zukunftsorientiert. Wir begleiten Sie mit unserer umfassenden Expertise bei der Errichtung und Gestaltung von Stiftungen ebenso wie bei der laufenden rechtlichen Betreuung und der Kommunikation mit Finanz- und Aufsichtsbehörden.
Wir beraten gemeinnützige Organisationen, Stifterinnen und Stifter, gGmbHs sowie Vereine. Wir verwirklichen Ihre gemeinnützigen und stifterischen Anliegen rechtlich sicher und nachhaltig.
Wir bieten Familien rechtliche Unterstützung bei der Gründung und Strukturierung von Familienstiftungen, um Vermögen zu sichern, Nachfolgefragen zu regeln und generationsübergreifende Werte zu bewahren. Ebenso begleiten wir Unternehmen bei der Gründung und individuellen Ausgestaltung ihrer Unternehmensstiftung.
Unsere Leistungen im Überblick
Gründung und rechtliche Strukturierung von Stiftungen (Familienstiftungen, Unternehmensstiftungen, gemeinnützige Stiftungen und Treuhandstiftungen)
Erstellung und Prüfung von Stiftungssatzungen, Satzungsänderungen sowie Begleitung von Anerkennungsverfahren vor den Stiftungsbehörden
Gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung
Rechtliche Gestaltung beim Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Unterstützung bei Umstrukturierungen, Zusammenschlüssen oder Auflösungen
Rechtliche Begleitung bei der Mittelverwendung und Förderpraxis
Vertretung gegenüber der Stiftungsaufsicht
Beratung von Stiftungsorganen bei internen und externen Streitigkeiten
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