In den Bereichen ESG und Nachhaltigkeit gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, die Unternehmen befolgen müssen. Von internationalen Abkommen bis hin zu nationalen Vorschriften – die Landschaft ist komplex und dynamisch. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD), die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Diese Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance in ihre Geschäftsstrategien integrieren und transparent darüber berichten. Im Einzelnen:
- Das NFRD verpflichtet sog. Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Angabe nichtfinanzieller Informationen zu ihrer ESG-Leistungen (u. a. Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung) zusammen mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Pflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Durch das CSR-RUG wird die NFRD-Richtlinie in Deutschland umgesetzt.
- Durch die SFRD möchte die Europäische Kommission den European Green Deal umsetzen und die EU bis 2050 klimaneutral gestalten. Finanzunternehmen werden verpflichtet, Kunden die Nachhaltigkeitsfaktoren in Entscheidungsprozessen von Investitionen und Finanzierung offenzulegen.
- Mit der EU-Taxonomie soll ein gemeinschaftliches Klassifizierungssystem festgelegt werden, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. [Link zu FAQ „Was ist die EU-Taxonomie?“ möglich?]
- Mit dem CSRD wird der Anwendungsbereich sowie Inhalte und Format der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des NFRD neu geregelt und erweitert. Unternehmen werden verpflichtet, regelmäßige Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken, denen die Unternehmen ausgesetzt sind, und über deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu veröffentlichen.
-
- Das HinSchG schützt Hinweisgeber und schreibt einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vor. Externe Meldestellen sollen die eingehenden Meldungen anonym bearbeiten.
Mit dem LkSG werden ab 2024 deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern verpflichtet, die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards auf die gesamte Lieferkette zu erweitern.