ENVIRONMENTAL, SOCIAL & GOVERNANCE (ESG)

  • In Zeiten globaler Herausforderungen ist ESG das Leitprinzip, das die Geschäftswelt prägt. ESG schafft die Verbindung zwischen unternehmerischer Verantwortung und langfristigem Unternehmenserfolg.
  • Rechtliche Pflichten und zivilgesellschaftliche Initiativen veranlassen Unternehmen zunehmend, aktiv an der Transformation zu einer nachhaltigen und fairen Weltwirtschaft teilzuhaben.
  • Unsere Anwälte verfügen in allen relevanten Rechtsbereichen über die entscheidende juristische Expertise und unterstützen Sie bei der Einhaltung und Implementierung geltender ESG-Anforderungen und der Konzeptionierung und Umsetzung von ESG-Initiativen.

ESG-Kriterien – ein zusätzlicher Maßstab für künftige Erfolge

Die Bedeutung von ESG-Kriterien, d. h. von Aspekten aus Umwelt (Environmental), Sozialem (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance), für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist unbestritten. Wer auf den stattfindenden Paradigmenwechsel verspätet reagiert, riskiert finanzielle und reputative Einbußen. Die Integration von ESG-Kriterien ist inzwischen geschäftliche Notwendigkeit. Die bestehenden ESG- Vorschriften sollen sicherstellen, dass Unternehmen Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance in ihre Geschäftsstrategien integrieren und transparent darüber berichten.

Die Bedeutung von ESG geht über bloße Compliance hinaus. Unternehmen, die aktiv nachhaltige Veränderungen gestalten, schaffen nicht nur langfristige Werte, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Stakeholder. Die Positionierung in sich wandelnden Märkten wird gestärkt - und mit ihr auch die finanzielle Stabilität. ESG wird zu einem integralen Bestandteil erfolgreicher Unternehmensstrategien.

Unsere Anwälte bieten mit ihrer spezialisierten Expertise in sämtlichen ESG-relevanten Rechtsbereichen maßgeschneiderte Unterstützung. Gemeinsam finden wir nicht nur rechtliche Lösungen, sondern entwickeln auch innovative Strategien für nachhaltiges und zukunftsweisendes Wirtschaften.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir begleiten Sie vertrauensvoll rund um das Thema ESG.

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Informationen
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Unser Beratungsangebot rund um das Thema ESG

ESG und Arbeitsrecht

  • Aktive Unterstützung bereits zu Beginn durch gemeinsame Erarbeitung und Beratung zu möglichen ESG-Themen in Bezug auf Personal
     
  • Hilfestellung bei der Entwicklung möglicher ESG-Themen
  • Entwicklung nachhaltiger Vergütungsstrukturen
  • Beteiligung und Verhandlung mit Betriebs- oder Personalräten
  • Begleitung der Umsetzung von ESG-Initiativen bspw. durch Informationsveranstaltungen 

ESG in Corporate Governance und Compliance

  • Beratung über die Pflichten des Geschäftsführers bzw. Vorstands zu ESG-konformem Verhalten (Organisations- und Überwachungspflichten) sowie der Business Judgement Rule
  • Einhaltung und Umsetzung bestehender interner Compliance-Vorgaben und Vorbereitung bzgl. Verfahren, Zuständigkeiten und Prozesse für die Übergangsphase
  • Unterstützung bei der Implementierung der Überwachungs- und Berichterstattungssysteme (Lieferketten und Vertriebsstrukturen) im Rahmen des Compliance-Managements
  • Beratung bei der ESG-Berichtspflicht
  • Erstellung von Vertragstexten und Einkaufsprozessen zur Berücksichtigung der CBAM-Informationsbeschaffungspflichten sowie Beurteilung der bestehenden vertraglichen Gestaltungen mit Lieferanten in Bezug auf die CBAM-Anforderungen und Informationen

ESG und Litigation

  • Komplexe zivilrechtliche Streitigkeiten und Massenverfahren, v. a. im Bereich der Abwehr von Anlegerklagen
  • Vorgehen gegen „Greenwashing“

ESG in der Projektentwicklung

  • Beratung im Besonderen Städtebaurecht (insb. Soziale Erhaltungsverordnungen)
  • Flächensparendes, klimafreundliches Bauen (Nachverdichtung, GEG, KlimaschutzG)
  • Beratung bei städtebaulichen Projekten, insb. zum sozialen Wohnungsbau
  • Mobilitätskonzepte, Elektromobilität und Ladesäuleninfrastruktur
  • ESG- Ankaufsprüfungen im Rahmen von Asset Deals und Share Deals

ESG und Commercial

  • Beratung zur Einrichtung von Hinweisgebermeldestellen und Betreuung eines Hinweisgebersystems (HinSchG)
  • Einhaltung der Vorgaben des EU-Emissionshandelssystems und des nationalen Emissionshandelssystems
  • Vertragliche Umsetzung von ESG-Empfehlungen

ESG bei öffentlicher Beschaffung

  • Nachhaltige Beschaffung als elementarer Teil der Leistungsbeschreibung
  • Berücksichtigung von ESG-Kriterien (z. B. Energieeffizienz, Lebenszykluskosten etc.) im Rahmen der Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Einhaltung von Tariftreueregelungen als Grundlage sozialen Unternehmertums
  • Einsatz von Gütezeichen als Nachweis der verwendeten nachhaltigen Produkte und Dienstleistungen
  • Ausgestaltung der Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

ESG in der Projektentwicklung

  • Beratung im Besonderen Städtebaurecht (insb. Soziale Erhaltungsverordnungen)
  • Flächensparendes, klimafreundliches Bauen (Nachverdichtung, GEG, KlimaschutzG)
  • Beratung bei städtebaulichen Projekten, insb. zum sozialen Wohnungsbau
  • Mobilitätskonzepte, Elektromobilität und Ladesäuleninfrastruktur
  • ESG- Ankaufsprüfungen im Rahmen von Asset Deals und Share Deals

ESG und „Grünes Kartellrecht”

  • Beratung zu Kooperationen von Unternehmen mit dem Zweck der Durchsetzung von ESG-Zielen (z. B. Nachhaltigkeit, Tierwohl, Lieferantenzertifizierung, Selbstverpflichtungen etc.)
  • Insbesondere: Nachhaltigkeitsvereinbarungen gemäß der Horizontalleitlinien der EU-Kommission
  • Berücksichtigung von ESG-Aspekten (z. B. Klimaschutz durch CO2-Einsparungen) als außerwettbewerbliche Ziele in der Fusionskontrolle und in der Freistellung von Wettbewerbsbeschränkungen

FAQs

Welche gesetzlichen Regelungen sind zu ESG und Nachhaltigkeit relevant?

In den Bereichen ESG und Nachhaltigkeit gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, die Unternehmen befolgen müssen. Von internationalen Abkommen bis hin zu nationalen Vorschriften – die Landschaft ist komplex und dynamisch. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD), die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Diese Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance in ihre Geschäftsstrategien integrieren und transparent darüber berichten. Im Einzelnen:

  • Das NFRD verpflichtet sog. Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Angabe nichtfinanzieller Informationen zu ihrer ESG-Leistungen (u. a. Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung) zusammen mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Pflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Durch das CSR-RUG wird die NFRD-Richtlinie in Deutschland umgesetzt.
  • Durch die SFRD möchte die Europäische Kommission den European Green Deal umsetzen und die EU bis 2050 klimaneutral gestalten. Finanzunternehmen werden verpflichtet, Kunden die Nachhaltigkeitsfaktoren in Entscheidungsprozessen von Investitionen und Finanzierung offenzulegen.
  • Mit der EU-Taxonomie soll ein gemeinschaftliches Klassifizierungssystem festgelegt werden, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. [Link zu FAQ „Was ist die EU-Taxonomie?“ möglich?]
  • Mit dem CSRD wird der Anwendungsbereich sowie Inhalte und Format der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des NFRD neu geregelt und erweitert. Unternehmen werden verpflichtet, regelmäßige Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken, denen die Unternehmen ausgesetzt sind, und über deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu veröffentlichen.
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  • Das HinSchG schützt Hinweisgeber und schreibt einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vor. Externe Meldestellen sollen die eingehenden Meldungen anonym bearbeiten.

Mit dem LkSG werden ab 2024 deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern verpflichtet, die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards auf die gesamte Lieferkette zu erweitern.

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environmental, Social und Governance – drei Säulen, die das Fundament für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften bilden. Es ist nicht nur ein Akronym, sondern ein Leitprinzip für Unternehmen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und langfristige Werte schaffen wollen. Environmental bezieht sich auf Belange der Umwelt, wie Klimawandel und Ressourcenverbrauch, Social auf soziale Aspekte, wie Arbeitsbedingungen und Vielfalt, während Governance die Unternehmensführung und -kontrolle betrifft. Zusammen bilden sie das Herzstück einer ganzheitlichen Unternehmensführung, die sowohl den Planeten als auch die Gesellschaft im Blick behält.

Was ist der Unterschied zwischen ESG und CSR („Corporate Social Responsibility“)?

ESG (Environmental, Social, Governance) und CSR (Corporate Social Responsibility) sind verwandte Konzepte, aber sie haben unterschiedliche Schwerpunkte. CSR konzentriert sich hauptsächlich auf die sozialen und ethischen Verantwortlichkeiten von Unternehmen gegenüber verschiedenen Interessengruppen wie Mitarbeitern, Kunden und Gemeinden. Es umfasst oft freiwillige Initiativen und Programme zur Verbesserung der Gesellschaft und des sozialen Umfelds. Auf der anderen Seite betrachtet ESG ein breiteres Spektrum von Faktoren, die das langfristige Wachstum und die Stabilität eines Unternehmens beeinflussen. Neben sozialen Aspekten berücksichtigt ESG auch Umweltbelange und Aspekte der Unternehmensführung.

Wie werden die Kriterien aus den Bereichen Environmental, Social und Governance berücksichtigt?

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien ist kein Lippenbekenntnis mehr, sondern eine strategische Notwendigkeit für Unternehmen. Im Bereich Environmental setzen Unternehmen auf nachhaltige Ressourcennutzung, emissionsarme Technologien und Umweltmanagement. Social umfasst Maßnahmen zur Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vielfalt und Inklusion sowie soziales Engagement. Governance beinhaltet die Stärkung der Unternehmensführung durch transparente Strukturen, ethische Standards und eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur. Indem Unternehmen diese Kriterien in ihre Geschäftspraktiken integrieren, können sie langfristig Werte für alle Stakeholder schaffen.

Geht es bei ESG nur um Risiken?

Nein, bei ESG geht es nicht nur um Risiken. Während ESG-Risiken Unternehmen motivieren können, nachhaltiger zu wirtschaften, geht es bei ESG auch um Chancen. Unternehmen, die ESG-Faktoren erfolgreich integrieren, können von einer verbesserten Markenreputation, einer besseren Kundenbindung, Effizienzsteigerungen und einem besseren Zugang zu Kapital profitieren. ESG bietet Möglichkeiten für langfristiges Wachstum und Wertschöpfung.

Was versteht man unter “Governance” im Zusammenhang mit ESG?

Governance bezieht sich auf die Strukturen und Prozesse, die die Art und Weise regeln, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Im Kontext von ESG umfasst Governance die Einrichtung von transparenten und verantwortungsvollen Entscheidungsstrukturen, die Sicherstellung der Einhaltung ethischer Standards, die Förderung von Unternehmensintegrität sowie die Offenlegung relevanter Informationen für Stakeholder. Eine starke Governance stellt sicher, dass Umwelt- und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden und sichert langfristigen Unternehmenserfolg.

Welche Unterschiede gibt es zwischen „CSR-Berichten“, „ESG-Ratings“ und „ESG-Reporting“?

CSR-Berichte sind Dokumente, die von Unternehmen veröffentlicht werden, um ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen und Auswirkungen offenzulegen. ESG-Ratings sind Bewertungen, die von externen Agenturen oder Organisationen vorgenommen werden, um die ESG-Performance eines Unternehmens einzuordnen. Ein ESG-Reporting bezieht sich auf den Prozess, bei dem Unternehmen ihre Leistung aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung offenlegen, entweder in ihren Finanzberichten oder in separaten ESG-Berichten. Während CSR-Berichte und ESG-Reportings primär darauf abzielen, transparent über die soziale und ökologische Leistung eines Unternehmens zu informieren, dienen ESG-Ratings dazu, diese Leistung zu bewerten und zu vergleichen.

Sind ESG-Kriterien Pflicht?

Unternehmen sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, sich mit den ESG-Themen auseinanderzusetzen. Es besteht daneben aber eine Verpflichtung für ein entsprechendes Reporting. Die Europäische Union hat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen, die Unternehmen dazu verpflichtet, neben finanziellen Berichten auch Informationen über Umwelt- und soziale Belange sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung offenzulegen. Ab 2024 gilt diese Vorschrift für alle großen börsennotierten Unternehmen, und ab 2025 betrifft sie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sobald diese Unternehmen mindestens 250 Mitarbeiter haben und ihre Nettoerlöse EUR 40 Mio. oder ihre Bilanzsumme EUR 20 Mio. übersteigen, sind sie verpflichtet, einen jährlichen ESG-Bericht zu erstellen. Ab 2026 gelten die Offenlegungsvorschriften für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Wann ist ein Unternehmen ESG-konform?

Ein Unternehmen gilt als ESG-konform, wenn es effektive Strategien und Maßnahmen implementiert hat, Aspekte aus Umwelt (Environmental), Sozialem (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) in seine Geschäftspraktiken zu integrieren und transparent darüber zu berichten. Dies kann bedeuten, dass das Unternehmen seine Umweltauswirkungen minimiert, soziale Verantwortung übernimmt, diverse und inklusive Arbeitsplätze fördert, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung praktiziert und relevante ESG-Informationen offenlegt. Die ESG-Konformität eines Unternehmens wird oft durch ESG-Ratings, CSR-Berichte und andere Formen der ESG-Offenlegung bewertet.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegern und Investoren Orientierung geben und Investitionen für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Unternehmen, die der EU-Taxonomie entsprechen wollen, müssen ihre Geschäftspraktiken und Investitionen daraufhin überprüfen, ob sie den Umweltzielen der EU entsprechen.

Grundlage ist die EU-Taxonomie-Verordnung, die durch sog. delegierte Rechtsakte konkretisiert wird. Mit den dort festgelegten Kriterien und Messgrößen lässt sich einschätzen, ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet.

Wie beeinflusst die EU-Taxonomie den Zugang zu den Finanzmärkten?

Die EU-Taxonomie schafft einen Rahmen für die Klassifizierung von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten. Finanzinstitutionen müssen transparent über ökologische Nachhaltigkeit berichten und ihre Investitionen entsprechend ausrichten, wenn sie den steigenden Anforderungen gerecht werden wollen. Die EU-Taxonomie fördert somit eine grünere Finanzwelt und ermöglicht es Investoren, gezielt in umweltfreundliche Projekte zu investieren.