Etappensieg nach acht Jahren: Abweisung der Klage gegen ehemalige Vorstände der Alpine Bau

Dr. Reinhard Lutz

Der Insolvenzverwalter der Alpine Bau Deutschland AG, Arndt Geiwitz (SGP Schneider Geiwitz), hatte im Jahr 2013 vier ehemalige Vorstände auf Schadenersatz in Höhe von über EUR 18 Mio. verklagt. LUTZ | ABEL hat drei der vier Vorstände beraten. Nach acht Jahren wurde die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen.

17.06.2021 | Gesellschaftsrecht

Mit Klage vom 30. Dezember 2013 hatte der Insolvenzverwalter der Alpine Bau Deutschland AG, vertreten durch Hogan Lovells International LLP, vier ehemalige Vorstandsmitglieder auf Zahlung von insgesamt über EUR 18 Mio. in Anspruch genommen. Die Forderung betraf vermeintliche Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Pflichtverletzungen des Vorstands bei der Vergabe und Bezahlung diverser Aufträge. Darüber hinaus wurde insbesondere eine Verletzung von Überwachungspflichten sowie die mangelhafte Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems vorgebracht.

Die auf Managerhaftung spezialisierten Anwälte von LUTZ | ABEL haben mit Achim Müllerschön, Günter Vossschulte und Karsten Hell drei der vier Beklagten vertreten. Nach umfangreicher Beweisaufnahme in insgesamt zehn Terminen mit zahlreichen Zeugen hat das LG Landshut die Klage mit Urteil vom 4. Juni 2021 insgesamt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft war bereits Anfang 2017 eingestellt worden.

Vertreter der ehemaligen Alpine Vorstände
Achim Müllerschön, Günter Vossschulte und Karsten Hell:

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB

Dr. Reinhard Lutz (Partner), Maximilian von Mettenheim LL.M. (Partner) sowie bis Mitte 2015 Dr. Kilian K. Eßwein (Partner)

Vertreter des Insolvenzverwalters der Alpine Bau Deutschland AG,
Arndt Geiwitz, SGP Schneider Geiwitz

Hogan Lovells International LLP
Dr. Sebastian Lach, Désirée Maier, Dr. Tobias Ackermann