Blick ins Gesellschaftsrecht

Dr. Christian Dittert

"Report von Dr. Christian Dittert und Maximilian von Mettenheim LL.M. mit dem Titel "Blick ins Gesellschaftsrecht" in der DStR 44/2018, 2342-2347"

08.01.2019 | Gesellschaftsrecht

Ein dritter "Blick ins Gesellschaftsrecht" im Jahr 2018 offenbart wichtige Entscheidungen des BGH zum Notgeschäftsführungsrecht bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Kompetenz der GmbH-Gesellschafter in Bezug auf den Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers. Darüber hinaus werden Entscheidungen des BGH zu den Voraussetzungen der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH und zur vertraglich vereinbarten Beendigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft beleuchtet.

In dem Beitrag erläutern Dr. Christian Dittert und Maximilian von Mettenheim zunächst das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2018 (II ZR 205/16), in der dieser erneut unterstreicht, dass das Notgeschäftsführungsrecht eines GbR-Gesellschafters ein Ausnahmerecht bleibt, von dem nur in besonderen Konstellationen Gebrauch gemacht werden darf. Auch das zweite besprochene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2018 (II ZR 452/17) befasst sich mit Kompetenzfragen im Gesellschaftsrecht und präzisiert die bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf die Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Änderung von Geschäftsführer-Dienstverträgen. Die dritte Entscheidung, die der Beitrag beleuchtet, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2018 (II ZR 65/16), befasst sich mit der Wirksamkeit von Einziehungsbeschlüssen in der GmbH und schafft Klarheit hinsichtlich der Frage, ob stille Reserven der Gesellschaft bei der Beurteilung des zur Auszahlung der Abfindung heranzuziehenden Gesellschaftsvermögens berücksichtigt werden dürfen. Schließlich befasst sich der Beitrag mit einem zum Genossenschaftsrecht ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 (II ZR 2/16), das sich mit der Frage der Zulässigkeit einer vertraglichen Ausscheidensvereinbarung außerhalb der Satzung auseinanderzusetzen hatte.

Den Beitrag aus der DStR können Sie hier erwerben.

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