Gesellschafterstreit durch Unternehmensnachfolge
erschienen in: Unternehmeredition 2/2016 Know-How für den Mittelstand
Spezial Steuern & Recht, S. 24 + 25
Tönnies, Suhrkamp, Gaffel, Haribo, Hagenbeck, Oetker – die Liste prominenter Gesellschafterstreitigkeiten im Anschluss an eine Unternehmensnachfolge liest sich wie ein „Who is who“ der deutschen Familiengesellschaften und ließe sich beliebig verlängern. Dabei sind Streitigkeiten unter den Erben bei sinnvoller Nachfolgeplanung durchaus vermeidbar.
Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass zumindest in Familiengesellschaften die Erbfolge zwangsläufig Streitigkeiten unter den Gesellschaftern zur Folge hat. In der Tat ist die Unternehmensnachfolge für das Innenleben personalistisch strukturierter Gesellschaften besonders heikel. Die häufigste Streitursache unter den Erben bildet die laufende Geschäftsführung. In der Gründergeneration herrschen hier klare Regeln, entweder in Form einer Alleinherrschaft des „Patriarchen“ oder einer ausgewogenen Machtverteilung unter mehreren Gründungsgesellschaftern. In der Nachfolgegeneration wird diese Ordnung aufgehoben, wenn mehrere Erben in die Gesellschafterstellung nachrücken. Zusätzlich brechen in der Erbengeneration oft alte Rivalitäten und Ressentiments auf, etwa unter Geschwistern oder Halbgeschwistern oder den Abkömmlingen verschiedener Familienstämme. Diese persönliche Komponente beim Kampf um Macht und Einfluss im Familienunternehmen macht den Streit besonders schwer steuerbar.
Den vollständigen Artikel finden Sie online.
Hintergrund:
Unser geschäftsführender Partner Dr. Reinhard Lutz ist spezialisiert auf Gesellschafterstreit und Unternehmensnachfolge. Er berät in diesem Zusammenhang regelmäßig mittelständische Unternehmen, insbesondere Familiengesellschaften. Dr. Reinhard Lutz ist Autor des jüngst in 4. Auflage im Beck Verlag erschienen Fachbuches "Der Gesellschafterstreit in der GbR, PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und GmbH".