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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Praxisgruppe Real Estate von LUTZ| ABEL informiert Sie mit diesem Newsletter über einschlägige Neuigkeiten aus dem Bau- und Immobilienrecht. Neben wichtigen Urteilen, gesetzlichen Neuerungen und aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie auch auf anstehende Termine hinweisen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen zu diesen und anderen baurechtlichen Themen jederzeit gerne zur Verfügung. Eine Gelegenheit zum fachlichen Austausch bietet sicher das nächste LUTZ | ABEL Frühstück zum Thema „Privates Baurecht: Mängelansprüche“, das am 4.11.2014 in München und am 6.11.2014 in Hamburg stattfindet.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und freuen uns auf Ihr Feedback.
Ihr Real Estate Team von LUTZ | ABEL
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WICHTIGE URTEILE
Angebotsbindung in Bauträgerverträgen
Urteilsanmerkung von RA Nikolaus Thielen (BGH - V ZR 52/12)
Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann bei Bauträgerverträgen in der Regel damit gerechnet werden, dass eine Annahmeerklärung innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erfolgt. Eine Bindungsfrist von über drei Monaten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets unwirksam.
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BGH: Wohnungseingangstüren unterfallen dem Gemeinschaftseigentum
Urteilsanmerkung von RA Nikolaus Thielen (BGH - V ZR 212/12)
Der BGH hat entschieden, dass Wohnungseingangstüren im gemeinschaftlichen Eigentum stehen. Das gilt unabhängig davon, ob sie sich innerhalb des Gebäudes oder an dessen Außenseite befinden.
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Grundstückskaufvertrag: Haftung eines Verkäufers für das Vorliegen einer Baugenehmigung bei einer Bestandsimmobilie – Rücktrittsrecht des Käufers?
Entscheidungsanmerkung von RA Dr. René Poew (OLG Koblenz - 5 U 1477/12)
Das OLG Koblenz hatte darüber zu befinden, ob ein Grundstücksverkäufer gegenüber einem Käufer für das Fehlen einer Baugenehmigung haftet, inwieweit der Grundstücksverkäufer verpflichtet ist, dem Käufer Baugenehmigungsunterlagen zur Verfügung zu stellen und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer vom notariellen Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn er eine fehlende Baugenehmigung annimmt.
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Präklusion gilt auch für Rechtsnachfolger
Urteilsanmerkung von RA Dr. Christian Braun (OVG Hamburg - 2 E 2/12)
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.02.2014 erstmals zur Anwendung von § 47 Abs. 2a VwGO auf Rechtsnachfolger eine gerichtliche Entscheidung getroffen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist vorgesehen, dass der Bebauungsplan nur von denjenigen Personen angegriffen werden kann, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen Einwendungen erheben (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB, § 47 Abs. 2a VwGO). Die einmal eingetretene Präklusion gilt bei Verkauf des Grundstücks auch für den Rechtsnachfolger.
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Gesetzesänderung: Rechtsfolgen des Verzugs verschärft!
Aufsatz von RAin Dr. Verena Wachinger
Mit Wirkung zum 29. Juli 2014 traten gesetzliche Neuerungen in Kraft:
Diese betreffen Vereinbarungen über die Fälligkeit einer Entgeltforderung, Vereinbarungen über Überprüfungs-/Abnahmefristen für die einer Entgeltforderung gegenüber stehende Gegenleistung sowie die Rechtsfolgen des Verzugs mit einer Entgeltforderung.
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Konkludente Abnahme der Architektenleistungen nach 6 Monaten!
Aufsatz von RA Dr. Christoph Lichtenberg
Oftmals fehlt es bei Architektenleistungen an einer ausdrücklichen Abnahme. Wenn aber der Bauherr das Objekt bezieht und innerhalb von sechs Monaten keine Mängel des Architektenwerks rügt, kann von einer Abnahme ausgegangen werden.
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TERMINE
Privates Baurecht - Teil II: Mängelansprüche
LUTZ | ABEL Frühstück
04. November 2014 in München
Referenten: Dr. Rainer Kohlhammer, Dr. Michael T. Stoll
06. November 2014 in Hamburg
Referent: Dr. Robert Castor
In dieser zweiten Veranstaltung unserer Reihe im Privaten Baurecht geben wir Ihnen praktische Hinweise rund um das Thema Mängelhaftung.
Die Veranstaltung richtet sind an alle am Bau Beteiligte, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Angesprochen sind Geschäftsführer, Prokuristen, Kaufmännische Leiter, Oberbauleiter und Justiziare.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website:
LUTZ | ABEL Frühstück München
LUTZ | ABEL Frühstück Hamburg
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25. Informations-Seminar: Bauwerke instand setzen – heute und morgen
Landesgütegemeinschaft Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung Hessen-Thüringen e.V.
05. November 2014 in Bad Nauheim
Vorträge im Rahmen der Veranstaltung
Ärgernis durch fehler- / bzw. lückenhafte Ausschreibungen – Konsequenzen aus technischer und juristischer Sicht
Sachkundiger Planer und / oder Statiker – Wer muss was?
Referent: Dr. Hubert Bauriedl, u.a.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Jahrestagung 2014 des Wintergarten Fachverband e.V.
07. November 2014 in der BMW-Welt in München
Vortrag im Rahmen der Tagung
Wartung aus Unternehmersicht – lieber nicht?
Referent: Dr. Hubert Bauriedl, u.a.
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Fortbildungsveranstaltung – Umgang mit Bauprodukten und Baustoffen
Bau- und Überwachungsverein BÜV e.V.
14. November 2014 in Frankfurt a.M.
Vortrag im Rahmen der Veranstaltung
Beratungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten des sachkundigen Planers bei der Eingehung von Kompromissen
Referent: Dr. Hubert Bauriedl, u.a.
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Symposium Kathodischer Korrosionsschutz von Stahlbetonbauwerken
Technische Akademie Esslingen e.V.
20. und 21. November 2014 in Ostfildern / Stuttgart
Workshop im Rahmen der Veranstaltung
Abgrenzung und Ineinandergreifen der Pflichten von Architekten und Statikern
Referent Dr. Hubert Bauriedl u.a.
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4. Kolloquium „Erhaltung von Bauwerken“
Technische Akademie Esslingen e.V.
27. und 28. Januar 2015 in Ostfildern / Stuttgart
Vortrag im Rahmen der Veranstaltung
Architekt und / oder Statiker? – Wer muss was bei der Instandsetzung von Tiefgaragen?
Referent Dr. Hubert Bauriedl, u.a.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tae.de/de/seminare" target="_blank">www.tae.de/de/seminare
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Vermeiden Sie Frust am Bau – die eigene Sparkassen-Baustelle professionell managen
Spezialseminar der Sparkassenakademie Bayern
10. und 11. November 2014 in Landshut
Referent: Dr. Rainer Kohlhammer, u.a.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Seminar „Gestaltungsspielräume ausschreibungsfreier Projekte im Städtebau“
vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
25. November 2014 in Nürnberg
Referenten: Dr. Thomas Schönfeld, Dr. Mathias Mantler, Dr. Christian Kokew
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Für Fragen zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung stehen Ihnen die Referenten sowie Mareike Müller (Telefon: +49 89 54 41 47-0, E-Mail: mueller@lutzabel.com) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auf unserer Internetseite unter www.lutzabel.com/aktuelles/veranstaltungen" target="_blank">www.lutzabel.com/aktuelles/veranstaltungen.