Recht Aktuell 03 / 2014

In dieser Ausgabe finden Sie Artikel zu den folgenden Themen: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Privates Bau- und Architektenrecht, Öffentliches Recht, Vergaberecht.

31.10.2014

Im letzten Quartal dieses Jahres stehen zahlreiche interessante Fachveranstaltungen an, auf die wir Sie mit dieser Ausgabe von Recht Aktuell gerne hinweisen möchten.
 

Ganz besonders freuen wir uns darauf, am 12. und 13. Oktober 2014 am Deutschen Business Angels Tag in München mitwirken zu dürfen. Mit 500 Teilnehmern und 150 Ausstellern ist diese Veranstaltung die größte ihrer Art in Deutschland. In diesem Jahr steht der Business Angels Tag unter dem Motto “From local to global” und widmet sich damit insbesondere Wachstumsstrategien junger Unternehmen. Unser auf VC und M&A spezialisierter Rechtsanwalt Dr. Lorenz Jellinghaus ist am ersten Kongresstag als sog. „Momentumgeber“ an dem Workshop „Optimierung von Finanzierungsverträgen von Business Angels in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren” beteiligt. Darüber hinaus sind wir am zweiten Kongresstag als Aussteller vertreten.

Ein weiteres Highlight wird der 1. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) sein, der am 23. Oktober im Bundespresseamt in Berlin stattfindet. Der Jahreskongress für Vergaberecht & -praxis führt öffentliche Einkäufer, Vertreter der Rechtspflege, der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu den aktuellen und entscheidenden Fragen der öffentlichen Beschaffung zusammen. Unser auf Vergaberecht spezialisierter Partner Dr. Mathias Mantler führt im Rahmen des Vergabetages gemeinsam mit Claudia Ganslmeier (Referentin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Bayerischer Städtetag) einen Praxis-Workshop zum Thema „Inhouse-Vergabe und interkommunale Zusammenarbeit” durch. Darüber hinaus ist LUTZ | ABEL als Aussteller beteiligt.

Wir würden uns freuen, Sie auf einer der Veranstaltungen persönlich zu begrüßen. Gerne können Sie bei Rückfragen auf uns zukommen.

Wie üblich haben wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten einige interessante Beiträge zu aktuellen Gerichtsentscheidungen sowie zur Entwicklung in Rechtsprechung und Praxis zusammengestellt. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Autoren sehr gerne zur Verfügung.

Gesamtausgabe
 

Recht Aktuell | Inhalt

Arbeitsrecht

  • Missbrauchskontrolle sachgrundloser Befristungsabreden 
    Urteilsanmerkungen von RAin Kathrin Fetsch (BAG 7 AZR 525/11, 7 AZR 290/12, 7 AZR 527/12)

Gesellschaftsrecht

  • Zur Nichtigkeit des Abfindungsausschlusses in der Satzung einer GmbH 
    Entscheidungsanmerkung von RA Dr. Christian Dittert (BGH, II ZR 216/13)


Gewerblicher Rechtsschutz

  • Grenzen der Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße - Geschäftsführerhaftung
    Entscheidungsanmerkung von RA Carsten Huch-Hallwachs (BGH, I ZR 242/12)


Privates Bau- und Architektenrecht

  • Vergütung für erforderliche zusätzliche Leistung, wenn der Auftraggeber zuvor ausdrücklich erklärt hat, dass er sie nicht vergüten werde? 
    Urteilsanmerkung von RA Dr. Hubert Bauriedl (OLG München, 9 U 747/13)
  • Unwirksamkeit von gängigen Aufrechnungsklauseln im Bauvertrag... und in Bürgschaften? 
    Aufsatz von RA Sebastian Schreiber, LL.M.
  • Planer-Risiko: unvollständiges Leistungsverzeichnis kann zu hohen Schadensersatzansprüchen führen! 
    Aufsatz von RA Dr. Christoph Lichtenberg
  • Das nicht bedachte Risiko - Kaufverträge am Bau 
    Aufsatz von RA Dr. Michael T. Stoll
  • Grundstückskaufvertrag: Haftung eines Verkäufers für das Vorliegen einer Baugenehmigung bei einer Bestandsimmobilie - Rücktrittsrecht des Käufers? 
    Entscheidungsanmerkung von RA Dr. René Poew (OLG Koblenz, 5 U 1477/12)


Öffentliches Recht

  • Interkommunale Zusammenarbeit und europäisches Vergaberecht 
    Aufsatz von RA Dr. Christian Braun
  • Genehmigungspflicht von Nutzungsänderungen 
    Entscheidungsanmerkung von RAin Wiebke Hederich, LL.M. (OVG Lüneburg, 1 LA 49/13)


Vergaberecht

  • Existenz "horizontaler In-House-Geschäfte" bleibt ungeklärt 
    Urteilsanmerkung von RA Dr. Christian Kokew (EuGH, C-15/13)