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Dr. Bernd
Fluck

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Kompetenzen

Reputation

Vita

Der Schwerpunkt von Bernd Fluck liegt in der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung von Handelsgesellschaften, wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, sowie Personengesellschaften und den daran beteiligten Personen. Zudem ist Bernd Fluck spezialisiert auf das Führen komplexer Gerichtsverfahren mit Fokus auf Gesellschafterstreitigkeiten, Post-M&A-Streitigkeiten und Haftungsfragen. Außerdem hat er eine besondere Kompetenz im Vereinsrecht und berät viele, zum Teil international tätige Vereine und Verbände.

Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge auf diesem Gebiet belegen diese Expertise.

  • Gesellschaftsrecht (insbesondere Aktienrecht, GmbH-Recht, Recht der Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften)
  • Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung
  • Vereinsrecht
  • Handelsrecht
  • Organhaftung
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Beschlussmängelstreitigkeiten
  • Streit über die Abberufung, Kündigung und Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Post-M&A-Streitigkeiten
  • Einstweiliger Rechtsschutz / einstweilige Verfügungen
  • (DIS-)Schiedsverfahren, Übernahme von Schiedsrichterämtern
  • Compliance
  • Internal Investigations
  • JUVE 2023: "40 unter 40"
  • JUVE Handbuch seit 2021 | 2022 durchgehend: Oft empfohlener Anwalt
  • WirtschaftsWoche 2024: Besonders empfohlener Anwalt
  • Handelsblatt & Best Lawyers: Einer der besten Rechtsanwälte für die Rechtsbereiche Konfliktlösung (2020 – 2024) sowie Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation (2019 – 2024) in Deutschland
  • Legal 500 Deutschland & EMEA 2018: Empfohlener Anwalt
  • Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL seit 2016
  • Zulassung als Rechtsanwalt, 2016
  • Promotion zum Dr. jur. in Bayreuth (summa cum laude)
  • Promotionsstipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung
  • Gaststipendiat am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München
  • Stipendiat des Max Weber-Programms des Freistaates Bayern zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und London

Junger Kollege, der juristische Exzellenz mit Lösungsorientierung verbindet.

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2023 | 2024

Beiträge

13.01.2021

Partnerernennungen bei LUTZ | ABEL – ein neuer Equity Partner, drei Partner

Die Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL hat zu Jahresbeginn mit Björn Weidehaas (VC / M&A, Insolvenzrecht) einen Partner aus den eigenen Reihen in den Kreis der Equity Partner aufgenommen. Darüber hinaus wurden die erfahrenen Kollegen Dr. Bernd Fluck (Corporate, Litigation), Philipp Hoene (VC / M&A) sowie Frank Hahn (M&A) zu Partnern ernannt.

12.05.2020

Gesellschaftsrecht

GmbH-Beschlüsse während Corona-Zeiten

Wie können GmbH-Beschlüsse im Umlaufverfahren ohne eine Gesellschafterversammlung bei Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie gefasst werden?

26.03.2020

Gesellschaftsrecht

Neues Gesetz ermöglicht Durchführung virtueller Gesellschafterversammlung

Neues Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Folgen sieht Beschlussfassung in virtuellen Versammlungen bei Gesellschaften, Genossenschaften und Vereinen vor.

29.08.2019

Gesellschaftsrecht

Eilrechtsschutz gegen Einziehungsbeschluss

Der BGH stärkt den Eilrechtsschutz der von einem Einziehungsbeschluss betroffenen Gesellschafter einer GmbH.

29.11.2018

Litigation und Arbitration

Formwidrige Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit dem Zusatz „i.A.“

Die Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit dem Zusatz „i.A.“ genügt den Formerfordernissen an einen Schriftsatz grundsätzlich nicht.

22.03.2018

Litigation und Arbitration

Verdienstausfallschaden eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei einem verletzten und deswegen arbeitsunfähigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH stellt das erhaltene Arbeitsentgelt keinen ersatzfähigen Schaden als fiktiven Verdienstausfallschaden dar.

18.09.2017

Gesellschaftsrecht

Geschäftsführerhaftung als „Strohmann“

Die persönliche Geschäftsführerhaftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge der GmbH greift selbst dann, wenn der Geschäftsführer keine eigenen Aufgaben wahrnimmt, sondern er lediglich als „Strohmann“ fungiert.

24.08.2017

Gesellschaftsrecht

Unwirksamkeit von Schiedsklauseln bei Personengesellschaften

Die Anforderungen, welche der BGH in seiner Entscheidung „Schiedsfähigkeit II“ hinsichtlich der Wirksamkeit von Schiedsklauseln in GmbH-Satzungen aufgestellt hat, gelten im Grundsatz auch für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften („Schiedsfähigkeit III“).

04.10.2016

Gesellschaftsrecht

Haftung für Abfindung bei Geschäftsanteilseinziehung

Mit der Einziehung eines Geschäftsanteils entsteht regelmäßig ein Abfindungsanspruch zugunsten des von der Einziehung betroffenen Gesellschafters. Mit Urteil vom 10.05.2016 (Az: II ZR 342/14) hat der BGH Rechtsgrund, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der persönlichen Haftung der Gesellschafter für den Abfindungsanspruch präzisiert.

26.07.2016

Gesellschaftsrecht

Anfechtbare Beschlussfassung bei Unzumutbarkeit des Versammlungsorts

Beschlüsse, die an einem unzumutbaren Versammlungsort (Räume des verfeindeten Gesellschafters) gefasst werden, sind regelmäßig anfechtbar.

12.07.2016

Gesellschaftsrecht

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einziehungsbeschluss

Das Kammergericht versagte im vergangenen Jahr in mehreren Entscheidungen den vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Einziehungsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH.

28.06.2016

Gesellschaftsrecht

Rechtsschutzbedürfnis bei Beschlussanfechtungsklage

Ausnahmsweise Rechtsschutzbedürfnis erforderlich bei Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer GmbH.

17.05.2016

Gesellschaftsrecht

Änderung satzungsmäßiger Zustimmungsvorbehalte und Anfechtungsfristbeginn

Zur Änderung satzungsmäßiger Zustimmungsvorbehalte zugunsten aller Gesellschafter einer GmbH bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter. Darunter ist nicht ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafterversammlung zu verstehen, sondern es genügt, dass die Gesellschafter ihre Zustimmung im Vorfeld oder im Nachgang der Gesellschafterversammlung erklären. Die Frist für die Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH beginnt bei Abwesenheit eines Gesellschafters, jedenfalls wenn auf der Gesellschafterversammlung keine umfangreiche und komplizierte Beschlussfassung stattgefunden hat, spätestens nach einem Zeitraum von ca. zwei Wochen nach der Versammlung, innerhalb dessen sich der Gesellschafter bei der Gesellschaft über die gefassten Beschlüsse informieren muss.

25.04.2016

Fachbuch: Inspirationen des Sportrechts

"Unser Rechtsanwalt Bernd Fluck ist Autor des Beitrags "Beschlussmängel in Sportvereinen und -verbänden"."

Top, sehr kompetent, pragmatisch, schnell, verlässlich.

Mandant, JUVE Handbuch 2023 | 2024

Tiefgehendes wirtschaftl. Verständnis, lösungsorientiert.

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2022 | 2023

Einer der besten Rechtsanwälte für die Rechtsbereiche Konfliktlösung sowie Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation in Deutschland.

Handelsblatt & Best Lawyers 2024

Verbindet jurist. Exzellenz mit Pragmatismus.

Wettbewerber, JUVE Handbuch 2021 | 2022

hat sehr gut erklärt u. mir ein gutes u. ruhiges Gefühl gegeben

Mandant, JUVE Handbuch 2024 | 2025

Publikationen

15.07.2022 | GmbH Rundschau

Die Vollstreckung der Informationsansprüche des GmbH-Gesellschafters gem. §§ 51a, 51b GmbHG

In Zusammenarbeit mit: Dr. Bernd Fluck, Benedikt Weber

01.01.2022 | npoR 1/2022

Beschlussmängelklage und materielle Rechtsfolge fehlerhafter Vereinsbeschlüsse

01.07.2019 | npoR 2019, 146 ff.

Empfiehlt sich eine Reform des Beschlussmängelrechts im Vereinsrecht?

01.09.2018 | npoR 2018, 202 ff.

Das Beschlussmängelrecht des Vereins

01.09.2018 | npoR 2018, 236 ff.

Rezension zu: Verein und Verband, Praktikerhandbuch

01.09.2018 | npoR 2018, 202 ff.

Das Beschlussmängelrecht des Vereins

01.09.2018 | npoR 2018, 236 ff.

Rezension zu: Verein und Verband, Praktikerhandbuch

21.02.2017 | Mohr Siebeck, 2017, ISBN 978-3-16-155062-1

Fehlerhafte Vereinsbeschlüsse

25.04.2016 | Vieweg, Inspirationen des Sportrechts, Duncker & Humblot, 2016, ISBN 978-3-428-14956-8

Beschlussmängel in Sportvereinen und -verbänden